Haupttraktandum an der Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats war die Fortsetzung der Detailberatung des Heilmittelgesetzes (99.020n ). Die Kommission hat die Beratung abgeschlossen. Insbesondere beantragt sie gegenüber dem Nationalrat folgende Änderungen: Mit 8 zu 1 Stimme beschloss sie, Parallelimporte im Bereich patentgeschützter Güter nicht zuzulassen. Auf die Forderung der Gewähr von Gegenrecht wurde - da nicht WTO-konform - verzichtet. Ausserdem sollen die Medizinalproduktehersteller weitgehend von der Gebührenpflicht nach Artikel 64 befreit werden, da die Marktüberwachung im Medizinalproduktebereich eine rein gemeinwirtschaftliche Leistung darstellt. Bereits an ihrer letzten Sitzung hat die Mehrheit der Kommission eine Lockerung des Werbeverbots nach Artikel 31 beschlossen: Publikumswerbung soll grundsätzlich zulässig sein, der Bundesrat soll aber diese Werbung für bestimmte Arzneimittelkategorien beschränken oder verbieten können. Eingehend diskutiert hat die Kommission auch zahlreiche Bestimmungen betreffend die Genehmigungsbehörden, die Regelung der Inspektionen sowie Fragen des Beschwerdewegs.
Anschliessend befasste sich die Kommission mit der Vo. Iv. "Für eine sichere und gesundheitsfördernde Arzneimittelversorgung" (00.026 s), die in engem Zusammenhang mit de Heilmittelgesetz steht. Nach dem Willen des Initiativkomitees soll der Bund die Vermarktung der Arzneimittel und deren Abgabe an Einzelpersonen regeln. Weiter soll der Bund den Anreiz zu zweckfremden, unverhältnismässigen oder missbräuchlichen Arzneimittelkonsum verhindern und verbieten. Nach Anhörung von zwei Vertretern des Initiativkomitees beschloss die Kommission, dem Bundesrat zu folgen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Mit Inkrafttreten des neuen Heilmittelgesetzes werden die Anliegen der Volksinitiative materiell soweit umgesetzt, wie es nach Ansicht der Kommission sinnvoll ist.
Ferner hat die Kommission eine Motion des Nationalrates, Schutz der Patientenrechte in den Kantonen (Jacquet-Berger, 97.3525 n ) beraten. Die Motion fordert den Bundesrat auf, Patientenrechte - insbesondere das Beschwerderecht, das Informationsrecht und den Zugang zur Krankengeschichte - zu umschreiben und in Zusammenarbeit mit den Kantonen für deren Gewährleistung zu sorgen. Die Motion war am 17. Juni 1999 im Nationalrat gegen den Willen des Bundesrats mit 44 zu 40 Stimmen überwiesen worden. Die Kommission beantragt, die Motion nicht zu überweisen, da eine Verfassungsgrundlage für eine gesetzliche Regelung fehlt. Hingegen beauftragt sie die Verwaltung, neue Erhebungen über die Regelung der Patientenrechte in den Kantonen vorzunehmen und der Kommission vorzulegen.
Schliesslich beantragte die Kommission, die Petition "Für eine Strafbefreiung des Drogenkonsums" (Nationale Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitikk, 00.2002 n) teilweise dem Bundesrat zur Kenntnis zu überweisen. Sie unterstützt das Anliegen, dass die Viersäulenpolitik des Bundes gesetzlich verankert werden soll, lehnt jedoch die Forderung nach einer generellen Strafbefreiung des Drogenkonsums ab.
Die Kommission tagte am 4. September 2000 in Bern, unter dem Vorsitz von Christine Beerli (FDP/BE) unter teilweiser Anwesenheit von Frau Bundesrätin Dreifuss. Als Vertreter der Volksinitiative waren folgende Personen eingeladen: Max Brentano, Präsident Schweiz. Apothekerverein, und Marcel Mesnil, Generalsekretär Schweiz. Apothekerverein.
Bern, 05.09.2000 Parlamentsdienste