Die Finanzdelegation hat den gesetzlichen Auftrag, den Finanzhaushalt des Bundes ständig zu prüfen und zu überwachen. In dieser Hinsicht hat sie sich mit zahlreichen Dossiers zu befassen; darunter fallen die Gehaltseinreihungen von Chefbeamten, die dringlichen Nachtragskredite und die Abnahme der Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Zudem erhält die Finanzdelegation alle Bundesratsbeschlüsse mit einer finanziellen Tragweite zur Kenntnis. Aus der 5. ordentlichen Tagung der Finanzdelegation sind insbesondere zwei Geschäfte hervorzuheben.

Rückweisung eines dringlichen Nachtragskredites von 920'000 Franken für den Einsatz der Chefanklägerin des UNO-Kriegsverbrechertribunals in Den Haag

Gestützt auf Artikel 18 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes hat der Bundesrat der Finanzdelegation beantragt, einen Nachtragskredit mit gewöhnlichem Vorschuss von 920'000 Franken für Mietkosten, Reisespesen, Sicherheitsmassnahmen, Infrastruktur und Logistik im Zusammenhang mit dem UNO-Mandat von Frau Carla del Ponte zu bewilligen.

Obwohl die es die Finanzdelegation begrüsst, dass die Schweiz ein hohes Amt beim UNO-Kriegsverbrechertribunal bekleidet, hat sie über den korrekten Ablauf der finanzrechtlichen Verfahren zu wachen. In dieser Hinsicht stellt die Finanzdelegation fest, dass das Vorschussbegehren von 920'000 Franken früher als im August 2000 hätte eingereicht werden müssen, da Frau del Ponte bereits am 15. September 1999 ihr neues Amt angetreten hatte. Von den 920'000 Franken sind im heutigen Zeitpunkt bereits über 600'000 Franken ohne Bewilligung des Parlamentes und seiner beauftragten Organe ausgegeben worden. Die Finanzdelegation hat es folgerichtig abgelehnt, dieses Nachtragskreditbegehren im nachhinein dringlich zu bewilligen. Sie überlässt es dem Bundesrat, den Nachtragskredit auf dem ordentlichen Weg im Rahmen der zweiten Nachtragskreditbotschaft 2000 dem Parlament zu unterbreiten. Der zweite Nachtrag wird in der Wintersession 2000 behandelt.

Der beantragte Nachtragskredit hat zudem zahlreiche Fragen aufgeworfen, namentlich was die Zusammensetzung der Einzelbeträge und die abgeschlossenen Verträge betrifft. Die Finanzdelegation hat den Bundesrat um zusätzliche Auskünfte ersucht.

Zweiter Quartalsbericht über die Expo.02

Gestützt auf Artikel 4 des Bundesbeschlusses über einen Zusatzkredit für die Landesausstellung vom 16. Dezember 1999 erstattet die Vereinsleitung der Expo der Finanzdelegation und der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vierteljährlich Bericht über den Stand der Geschäftsentwicklung, die Auftragsvergabe und die Finanzlage.

Die Finanzdelegation hat vom zweiten Quartalsbericht Kenntnis genommen, der in der Form aussagekräftiger und besser gegliedert ist als der erste. Sie hat auch die Stellungnahme der Eidgenössischen Finanzkontrolle mit deren Schlussfolgerungen zur Kenntnis erhalten. Sie befasste sich vor allem mit den Finanzierungszusagen und der Finanzlage mit Blick auf die vorgegebenen Ziele. Sie stellte fest, dass Unsicherheiten und zusätzliche Herausforderungen bei den Ausgaben und Einnahmen bestehen.

Aus diesem Grund hat die Finanzdelegation den Bundesrat eingeladen, sich über die offenen Fragen auszusprechen. Sie wird mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements und der Leitung der Expo.02 eine Aussprache führen.

Die Finanzdelegation tagte am 4.- 5. September 2000 unter dem Vorsitz von Ständerat Pierre Paupe, (CVP/JU) in Bern; anschliessend besichtigte sie die Baustellen für den Huckepack-Korridor auf der Simplonstrecke und führte in Stresa eine Aussprache mit einer Delegation der italienischen Staatsbahnen sowie Vertretern des Bundesamtes für Verkehr und der BLS.

Bern, 06.09.2000    Parlamentsdienste