Die Kommission hiess den Bundesbeschluss über den Vertrag zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Fürstentum Liechtenstein (00.038) einstimmig gut. Dies allerdings unter Vorbehalt eines positiven Ausgangs der Volksabstimmung über den Vertrag in Liechtenstein. Würde die LSVA im Fürstentum Liechtenstein nicht übernommen, so müssten an der schweizerisch - liechtensteinischen Grenze Kontrollstellen zur Erhebung der Schwerverkehrsabgabe eingerichtet werden. Solche Kontrollstellen widersprächen aber dem Geist des Zollvertrags von 1923, der völlig offenen Strassen zwischen der Schweiz und Liechtenstein vorsieht. Deshalb hat sich die Regierung Liechtensteins bereit erklärt, die LSVA gleichzeitig mit der Schweiz einzuführen. Der erwähnte Vertrag regelt die Übernahme der LSVA durch Liechtenstein und ermöglicht damit, auf solche Kontrollstellen zu verzichten. Nimmt das liechtensteinische Volk diesen Vertrag an der Abstimmung vom kommenden 24. September an, kann er auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt werden.
Weiter verabschiedete die Kommission eine Stellungnahme zuhanden des Bundesrates betreffend den Leistungsauftrag 2001 - 2003 für das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Der Bundesrat hat mit dem Inkrafttreten des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes am 1. Oktober 1997 die Kompetenz erhalten, für bestimmte Gruppen und Ämter Leistungsaufträge zu erteilen. Ziel der wirkungsorientierten Vewaltungsführung ist eine Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Verwaltung. Für das BAKOM ist der besprochene Leistungsauftrag bereits der zweite und die Erfahrungen des ersten Auftrages konnten eingebracht werden.
Die KVF-S tagte am 14. September 2000 unter der Leitung von Ständerat Hans Hess (FDP/OW) in Bern.
Bern, 14.09.2000 Parlamentsdienste