Die Kommission hat dem Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (98.038, Vorlage C) einhellig zugestimmt. Nachdem sie an der letzten Sitzung die wichtigsten materiellen Bestimmungen behandelt hatte, hat sie nun an den Verfahrensbestimmungen im letzten Teil der Vorlage einige Änderungen angebracht: Um eine räumliche Zerstreuung der Verfahren bei Übertretungen zu vermeiden, will die Kommission entgegen dem Vorschlag des Bundesrates die Zuständigkeit für die Strafverfolgung der Behörde des Ortes übertragen, an dem der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Diese örtliche Zuständigkeit ist auch bei den anderen strafbaren Handlungen üblich.
Die Kommission beantragt einstimmig, das Abkommen mit Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität (00.069) zu genehmigen, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der zuständigen Polizei- und Zollbehörden regelt und die gesetzlichen Grundlagen auf diesem Gebiet festigt. Es bildet Teil der Bestrebungen der Schweiz, den Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität zu verstärken. Damit wurde erstmals ein Polizeivertrag mit einem nicht an die Schweiz angrenzenden Land abgeschlossen. Im Gegensatz zu den Abkommen mit Frankreich, Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein, welche kürzlich vom Parlament genehmigt wurden, klammert dieses Abkommen den Justizbereich aus und beschränkt sich einzig auf die polizeiliche Zusammenarbeit.
Die Kommission hat sich erneut mit dem Entwurf zum Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz der Kinder bei internationalen Adoptionen (98.075) befasst. Im Gegensatz zum Nationalrat will sie die Aufsicht über die Vermittlung von Kindern zur späteren Adoption und die Bewilligung dieser Vermittlungstätigkeit in der Kompetenz der Kantone belassen. Allerdings räumt sie dem Bund ein Beschwerderecht gegen kantonale Verfügungen ein. Wie bereits der Nationalrat beantragt die Kommission, das Recht des Kindes, Auskunft über die Personalien der leiblichen Eltern zu erhalten, im Zivilgesetzbuch festzuschreiben. Offen bleibt noch, ob für Fälle, wo die leiblichen Eltern den persönlichen Kontakt ablehnen, eine Regelung vorgesehen werden soll. Die Kommissionsmehrheit (7 Stimmen) hält dies nicht für angebracht, die Kommissionsminderheit (6 Stimmen) hingegen beantragt, hier die vom Nationalrat getroffene Regelung zu übernehmen. Der Ständerat behandelt diese Vorlage in der kommenden Wintersession.
Die Kommission hat zu den Änderungen betreffend Verjährung bei Sexualdelikten an Kindern (Vorlage A) und Verbot des Besitzes harter Pornographie (Vorlage B) (00.041 s StGB und MStG; strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität) Psychiater und Juristen angehört. Sie ist einstimmig auf die Vorlage A und mit 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Vorlage B eingetreten und wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung aufnehmen.
Die Kommission hat am 19. Oktober 2000 unter der Leitung von Ständerat Dick Marty (R, TI) in Bern getagt.
Bern, 20.10.2000 Parlamentsdienste