Im Zentrum der Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats stand die Krankenversicherung. Zunächst befasste sich die Kommission mit der Botschaft zur zweiten Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; 00.079 s), welche eine Neuordnung der Spitalfinanzierung vorsieht. Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, dass sich die soziale Krankenversicherung und die Kantone die Vergütung der nach KVG obligatorischen Leistungen bei einem Spitalaufenthalt je zur Hälfte teilen. Diese Regelung soll für jene Spitäler gelten, die auf der Spitalliste des Wohnkantons der versicherten Person aufgeführt sind, und dort für alle Versicherten Anwendung finden, unabhängig von deren Versicherungsdeckung. Die Transparenz soll erhöht, und es sollen Anreize zur Eindämmung der Gesamtkosten geschaffen werden. Während die Kantone bei den Investitionen um rund 400 Millionen Franken entlastet werden, erhöht sich ihr Beitrag an teilstationäre Behandlung um 250 Millionen und an privat-/halbprivat Versicherte um 1'200 Millionen Franken. Die Kommission hörte folgende Organisationen an: Vertreter der Sanitätsdirektorenkonferenz, des Konkordats der schweizerischen Krankenversicherer (KSK), der Vereinigung Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) sowie der Arbeitsgemeinschaft Managed Care (AMC). Am 20. November wird sie noch die Dachorganisation der Spitäler, die Vereinigung der Privatspitäler und die Patientenorganisationen anhören, dann die Eintretensdebatte führen und eventuell die Detailberatung aufnehmen.
Als nächstes standen fünf gleichlautende Standesinitiativen - Graubünden (99.306 s), Thurgau (99.307 s), Appenzell Innerrhoden (99.310 s), Glarus (00.300 s) und Appenzell Ausserrhoden (00.304 s) - zur Beratung an, die fordern, dass beim Wechsel der Versicherung oder der Versicherungsform Reserven und Rückstellungen auf die neue Versicherung bzw. neue Versicherungsform übertragen werden. Damit soll verhindert werden, dass die einen Kassen Mutationsgewinne machen, während die anderen für neu aufgenommene Personen erneut Reserven und Rückstellungen bilden müssen. Nach Anhörung der Vertreter der Kantone beschloss die Kommission, den Standesinitiativen keine Folge zu geben, unter anderem darum, weil deren Forderung mit dem Umlageverfahren des KVG nicht vereinbar ist. Sie will jedoch das Problem prüfen und allenfalls eine Kommissionsinitiative einreichen.
Auch die als nächstes Traktandum behandelte Standesinitiative des Kantons Genf (99.305s) fordert eine Revision des KVG: Der Bundesrat solle dafür sorgen, dass die Versicherer klare Statistiken über ihre jährlichen Kosten und Reserven vorlegen und nach einer einheitlichen Methode eine Kostenrechnung erstellen. Die Kommission sieht keinen Handlungsbedarf und beantragt, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Weiter behandelte die Kommission die Standesinitiative Jura, Arbeitslosigkeit und Betriebsferien. Ungleichbehandlung (00.303), die eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) vorschlägt. Sie greift das Problem auf, dass Personen, die durch ein regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an eine Firma vermittelt werden, die gerade Betriebsferien hat, in einer ersten Zeit ohne Einkommen dastehen: sie können keine Taggelder mehr beanspruchen, haben aber auch noch keinen vollen Anspruch auf Ferien. Nach Anhörung von Vertretern des Kantons beschloss die Kommission mit 6 zu 2 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben, da die Erfüllung der Forderungen zu neuen Ungleichbehandlungen führen würde. Eine Minderheit beantragt Folge zu geben.
Anschliessend befasste sich die Kommission mit der Parlamentarische Initiative Raggenbass. Invalidität unter 10 Prozent (96.460 n). Der Nationalrat hatte dieser Initiative Folge gegeben und am 21. März 2000 der von der SGK des Nationalrats vorgeschlagenen Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) mit 91 zu 41 Stimmen zugestimmt. Neu sollen Renten in der Unfallversicherung nur dann ausgerichtet werden, wenn der Invaliditätsgrad mindestens 10 Prozent berträgt. Die Kommission stimmte der Vorlage mit 6 zu 2 Stimmen zu.
Der nächste Punkt auf der Traktandenliste betraf ebenfalls das UVG: die Motion Nationalrat (Raggenbass). Arbeits- und Unfallversicherungsgesetz. Effizienter Vollug (99.3101), die am 5. Juni 2000 vom Nationalrat mit 141 zu 1 Stimme überwiesen worden ist. In Zukunft sollen Doppelspurigkeiten zwischen den vier regionalen eidgenössischen Arbeitsinspektoraten (EAI) und den kantonalen Arbeitsinspektoraten (KAI) vermieden werden. Die EAI sollen in Fachstellen umgewandelt und der SUVA angegeliedert werden, die ausschliesslich auf Anforderung der KAI in technisch spezialisierten oder komplexen Fällen tätig werden. Die Kommission beantragt mit 8 zu 1 Stimmen, die Motion zu überweisen.
Darauf hin befasste sich die Kommission erneut mit dem Thema Mutterschaftsversicherung. Zunächst stimmte sie mit 6 zu 4 der Motion des Nationalrates, Mutterschutz und Mischfinanzierung (00.3182 n) zu, die der Nationalrat am 23. Juni 2000 überwiesen hatte und die eine 14-wöchige Arbeitsunterbrechung vorsieht. Eine Minderheit beantragt Ablehnung der Motion. Ausserdem beschloss sie die Einreichung des Kommissionspostulats Finanzierung Mutterschaftsschutz (00/...). Darin fordert sie den Bundesrat auf, eine Darstellung verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten für eine kommende Mutterschaftsversicherung vorzulegen sowie eine Übersicht über die gegenwärtige Verteilung der Leistungen der Sozialversicherungen auf die ältere und die jüngere Generation. Ebenfalls prüfen soll er die Frage, wie lange in Anbetracht neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Arbeitspause nach der Geburt sein sollte.
Zum Thema Mutterschutz lagen der Kommission auch drei Standesinitiativen - Genf (00.309, Freiburg (310) und Neuenburg (312) - mit gleichlautendem Inhalt vor, die die Unterzeichnung des IAO-Übereinkommens 103 (Mutterschutz) fordern: Diese Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (IA0), die bereits 1919 beschlossen und 1952 revidiert wurde, verlangt von den unterzeichnenden Staaten unter anderem, dass sie einen minimalen Mutterschaftsurlaub von 12 Wochen - mindestens sechs davon nach der Geburt - einzuführen hätten. Nach Anhörung der Kantonsvertreter beschloss die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen, den Standesinitiativen keine Folge zu geben. Die Konvention ist nämlich überholt worden durch die Konvention 183, der die IAO im Juni 2000 zugestimmt hat. Nach eingehender Analyse durch die Verwaltung wird der Bundesrat den Räten die Frage der Ratifikation dieser Konvention unterbreiten.
Schliesslich behandelte die Kommission die Motion Nationalrat (Baumann J. Alexander), Erziehungsgutschriften. Ergänzung von Artikel 13 Absatz 2bis Avig (98.3199), die der Nationalrat am 5. Juni 2000 mit 79 zu 62 Stimmen angenommen hatte. Die Motion verlangt, dass die Anrechnung der Erziehungsperiode beim Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung nur erfolgt, wenn ihr eine beitragspflichtige Beschäftigung von mindestens sechs Monaten in der Schweiz vorausgegangen seid. Eine solche Bestimmung ist in der kommenden Avig-Revision vorgesehen. Die Kommission beantragt mit 8 zu 3 Stimmen, die Motion zu überweisen.
Die Kommission tagte am 23. und 24. September 2000 in Bern, unter dem Vorsitz von Christine Beerli (FDP/BE) unter teilweiser Anwesenheit von Frau Bundesrätin Dreifuss. Am Hearing zum KVG nahmen teil: Regierungsrätin Alice Scherrer, Präsidentin SDK., Staatsrätin Monika Dusong, Vizepräsidentin SDK, Marc. André Giger, Direktor KSK, Manfred Manser, Verwaltungsratsmitglied KSK, Hans-Heiner Brunner, Präsident FMH, François-Xavier Deschenaux, Generalsekretär FMH, Olivier Kappeler, Koordinator AMC. Als Vertreter der Standesinitiativen: Regierungspräsident Roland Eberle, Kt. TG, Jakob Weilenmann, Kt. TG, Regierungsrat Robert Marti, Kt. GL, Michel Gönzy, Kt. GE, Marianne Frischknecht, Kt. GE, Vincent Gigandet, Kt. Jura, Yves Saner, Kt. Jura, Pierrette Erard, Kt. NE.
Bern, 25.10.2000 Parlamentsdienste