Eine Änderung der Zulassungsbestimmungen zu den Fachhochschulen für Inhaberinnen und Inhaber eines Maturitätszeugnisses verlangt eine vom Ständerat knapp überwiesene Motion für den Fall, dass sie ein FHS-Studium im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) aufnehmen wollen. Die WBK N verweigert diesem Vorstoss die Unterstützung und beantragt, ihn abzulehnen.

Eine "mindestens einjährige geregelte Berufserfahrung auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung", verlangt das Fachhochschulgesetz (FHG, Art. 5) als Voraussetzung zum Studium mit einer gymnasialen Matura. Mit dem Mangel an geeigneten Praktikumsplätzen einerseits und dem Mangel an Informatikerinnen und Informatikern andererseits begründete Ständerätin Christine Beerli ihre Motion (00.3083), mit welcher sie eine Gesetzesänderung verlangt: Das Praktikum soll zwar nicht abgeschafft, jedoch nicht mehr vor Studienbeginn, sondern vor dem dritten Studienjahr absolviert werden.

Dieser Vorschlag stiess in der WBK des Nationalrates auf Widerstand und wurde als eine falsche Antwort auf ein echtes Problem beurteilt. Flexibilisierung im Tertiärbereich sollte generell ein Thema werden, mit dieser partiellen Lockerung werde aber "die falsche Türe zur falschen Zeit am falschen Ort geöffnet": Ein solcher Schritt wecke zusätzliche Begehren in andern Fachbereichen, stärke erneut die gymnasiale Ausbildung zu Ungunsten der Berufslehre und bedrohe dadurch das Dualsystem. Die Fachhochschulen sollen nicht zum "Überlaufbecken" für die überfüllten Hochschulen werden. Keinerlei Unterstützung fand die Motion. Auch die Umwandlung in ein Postulat wurde mit 11 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit wird diesen Antrag im Plenum einbringen.

An der Sitzung, wurden weiter zwei zentrale Themen angeschnitten, die die Kommission auch noch im nächsten Quartal beschäftigen werden: das neue Berufsbildungsgesetz und der Bildungsrahmenartikel.

Zum neuen Berufsbildungsgesetz (00.072 n) führte die Kommission in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin eine erste Aussprache durch, erteilte zusätzliche Abklärungsaufträge und legte fest, welche Aspekte in einem Hearing speziell ausgeleuchtet werden sollen. Dieses Hearing wird am 24. Januar 2001 stattfinden.

In Erfüllung der vom Nationalrat bereits überwiesenen Parlamentarischen Initiative Zbinden "Bildungsrahmenartikel" (97.419), hat eine Subkommission in den vergangenen Monaten einen Verfassungsartikel erarbeitet und diesen nun erstmals in der Plenarkommission und mit Vertretern interessierter Kreise (u.a. Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer LCH, SGB, SHIV, Hochschulrektorenkonferenz, Verband Schweiz. Privatschulen) diskutiert. Ende November wird die Diskussion mit der EDK (die bereits während der Vorarbeiten konsultiert worden war) und mit der Hochschulkonferenz fortgesetzt. Ausgangspunkt für den Entwurf, über welchen nach seiner Verabschiedung durch die Kommission eingehend informiert werden wird, ist die gemeinsame Verantwortung von Bund und Kantonen für einen vielfältigen und entwicklungsfähigen Bildungsraum Schweiz.

Die Kommission tagte am 26./27. Oktober 2000 unter dem Vorsitz von Nationalrat Johannes Randegger (FDP/BS) in Bern.

Bern, 30.10.2000    Parlamentsdienste