Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat am 6. November 2000 unter dem Vorsitz von Nationalrat Rudolf Imhof (CVP, BL) in Bern getagt. Eines der Hauptthemen war die Situation bei der Umsetzung des Geldwäschereigesetzes (GwG).
Die Kommission hat bereits im Juni dieses Jahres anlässlich der Prüfung des Geschäftsberichtes Bundesrat Villiger auf die Schwierigkeiten beim Vollzug des Geldwäschereigesetzes hingewiesen. Sie stellte insbesondere fest, dass die personelle Dotierung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kontrollstelle) ungenügend ist, und dass gewisse Branchen, trotz Ablauf der Frist, sich dem GwG noch nicht haben unterstellen lassen.
Die Kommission hat aufgrund der Abklärung ihrer Subkommission EFD/EVD festgestellt, dass diese Situation sich seither nicht verbessert hat. Ein im Auftrag der Kommission erstellter Standbericht des Eidgenössischen Finanzdepartementes zeigt verschiedene bedeutsame Probleme auf:
- Gewisse Selbstregulierungsorganisationen (SRO) haben bis zum heutigen Zeitpunkt die mit ihrer Anerkennung verknüpften Auflagen noch nicht bzw. nicht vollständig umgesetzt.
- Die Kontrollstelle muss eine Vielzahl von Gesuchen um Direktunterstellung unter die Kontrollstelle behandeln (Art. 14 GwG). Zurzeit sind rund 550 Gesuche hängig. Bisher konnte kein Gesuch abschliessend behandelt werden und es wurde noch keine Bewilligung erteilt. Täglich treffen weiter Gesuche von Finanzintermediären ein, welche die Übergangsfrist von zwei Jahren ungenutzt verstreichen liessen und somit gegen das Gesetz verstossen haben.
- Nach wie vor liegen der Kontrollstelle keine zuverlässigen Mitgliederlisten der SRO in elektronischer Form vor.
- Es ist für die Kontrollstelle schwierig, geeignetes Personal zu finden und die zahlreichen Abgänge zu ersetzen.
Die Kommission ist in höchstem Masse besorgt über diese Vollzugsmängel beim GwG. Sie wird alles daran setzen, damit die vom Parlament verabschiedete Regelung entschlossen durchgesetzt wird. Sie hat die von Nationalrätin Brigitta M. Gadient präsidierte Subkommission EFD/EVD beauftragt, diese Angelegenheit mit der gebührenden Sorgfalt zu verfolgen.
Die Kommission hält es jedoch für verfrüht, bereits über eine Gesetzesänderung zu diskutieren, bevor das beschlossene Gesetz erst zum Tragen kommen konnte.
Die Geschäftsprüfungskommission hat im Weiteren von zwei Berichten Kenntnis genommen.
- Der erste wurde von der Geschäftsprüfungsdelegation verfasst und betrifft die Auslandtrainings von Schweizer Militärpiloten im Zeitraum 1993-2000. Darin wird festgehalten, dass die schweizerische Luftwaffe sich an 15 bilateralen Abkommen mit zehn ausländischen Luftstreitkräften beteiligt (Deutschland, Österreich, Belgien, Spanien, Vereinigte Staaten, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Norwegen, Niederlande). Diese Trainings entsprechen einem eindeutigen Ausbildungsbedarf. Sie stützen sich auf politische Entscheide und stellen keine neutralitätsrechtlichen Probleme. Die Delegation ist der Auffassung, dass die Beteiligung der schweizerischen Luftwaffe an Pilotenaustauschen zu Ausbildungszwecken angesichts der Entwicklung der europäischen Sichereitsstruktur gerechtfertigt ist.
- Der zweite Bericht betrifft die Umsetzung des Kartellrechts. Die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle (PVK) hat im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Gesetzes 19 Hauptprobleme identifiziert. Die wichtigsten Probleme sind die fehlenden direkten Sanktionen, der Milizcharakter der Wettbewerbskommission (WeKo), die Zusammensetzung dieser Kommission und die Meldepflicht für Fusionen im Medienbereich.
Die Kommission hat beschlossen, diesen Bericht an die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) weiterzuleiten, damit diese den darin aufgeführten Problemen bei der Prüfung der nächsten Revision des Kartellgesetzes Rechnung tragen.
Bern, 07.11.2000 Parlamentsdienste