Haupttraktandum der Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats war die Botschaft zur zweiten Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; 00.079 s), welche als Schwerpunkt eine Neuordnung der Spitalfinanzierung vorsieht. Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, dass sich die soziale Krankenversicherung und die Kantone die Vergütung der nach KVG obligatorischen Leistungen bei einem Spitalaufenthalt je zur Hälfte teilen (duales Finanzierungssystem). Die Kantone, die zwar bei den Investitionen um rund 400 Millionen Franken entlastet, aber durch Beiträgen an Zusatzversicherte um 1'200 Millionen Franken belastet würden, wehren sich mit Vehemenz gegen die Vorlage. In einem zweiten Hearing hörte die Kommission folgende Organisationen an: H+ Die Spitäler der Schweiz, die Schweizerische Patienten-Organisation (SPO) und die Schweizerische Vereinigung der Privatkliniken. Die Kommission beschloss, auf die Vorlage einzutreten. Bevor sie die Detailberatung in Angriff nimmt, wird jedoch eine Subkommission abklären, ob nicht mit dieser Revision auch der Übergang zu einer monistischen Finanzierung, wie sie von verschiedener Seite vorgeschlagen wird, vorgenommen werden soll.
Weiter beriet die Kommission eine Vorlage der nationalrätlichen SGK, die der Nationalrat am 18. September 2000 mit 124 zu 34 Stimmen verabschiedet hatte: die Parlamentarische Initiative Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV (SGKNR). Seit 1999 erhebt der Bund ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV/IV; mit diesem so genannten Demografieprozent sollen die Mehrkosten aufgefangen werden, die sich durch die Alterung der Schweizer Bevölkerung ergeben. Da sich der Bund mit 17 Prozent an den Ausgaben der AHV beteiligt und somit ebenfalls von der demografischen Alterung betroffen ist, wird dieser zusätzliche Ertrag zu 83 Prozent direkt dem AHV-Fonds zugeführt, während 17 Prozent in die Bundeskasse fliessen mit dem ausschliesslichen Zweck, den Beitrag an die AHV sicherzustellen. Mit 6 zu 3 Stimmen nahm die Kommission die Änderung des Bundesbeschlusses an, wonach in Zukunft das zusätzliche Mehrwertsteuerprozent vollumfänglich dem AHV-Fonds zukommen soll. Dadurch entgehen dem Bund Einnahmen von rund 400 Millionen Franken (1999: 370 Mio. Fr.; 2008: 470 Mio. Franken). Dieser Entscheid soll aber nach dem Willen der Kommission ausdrücklich kein Präjudiz für die Aufteilung von allfälligen weiteren Mehrwertsteuerprozenten zugunsten der AHV bilden. Eine Minderheit spricht sich gegen Eintreten auf diesen Beschluss aus.
Schliesslich befasste sich die Kommission mit der Petition "Nein zur Abtreibungspille RU 486/ Mifegyne" (00.2005). Wie der Nationalrat beantragt sie, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben. Es handelt sich beim Einsatz von RU 482 einzig um eine Methode zur Unterbrechung der Schwangerschaft; ob der Eingriff erlaubt werden soll, kann nicht über die Zulassung eines Medikaments entschieden werden. Die materielle Debatte über den Schwangerschaftsabbruch ist gegenwärtig in der Differenzbereinigung (Pa. Iv. Haering Binder, 93.434).
Die Kommission tagte am 20. November 2000 in Bern, unter dem Vorsitz von Christine Beerli (FDP/BE) unter teilweiser Anwesenheit von Frau Bundesrätin Dreifuss und von Bundesrat Kaspar Villiger. Am Hearing zum KVG nahmen teil: Dr. Peter Saladin, Präsident H+, Dr. Christoph Haudenschild, Geschäftsführer H+, Margrit Kessler, Präsidentin Schweiz. Patienten-Organisation (SPO), Dr. Ulrich Wanner, Sekretär Schweiz. Vereinigung der Privatkliniken, Mimi Lepori, Vorstandsmitglied Vereinigung der Privatkliniken.
Bern, 21.11.2000 Parlamentsdienste