Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates will den Opfern häuslicher Gewalt mehr Schutz bieten und beauftragt den Bundesrat, die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung zu geben. Zur Frage der Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare hat sie beschlossen, den für nächstes Jahr angekündigten Vorentwurf des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements abzuwarten.

Die Kommission hat dem von ihrer Subkommission ausgearbeiteten Entwurf zu einer Änderung des Strafgesetzbuches mit 17 zu 1 Stimmen zugestimmt. Dieser Entwurf geht zurück auf die beiden parlamentarischen Initiativen von Felten 96.464 (Gewalt gegen Frauen als Offizialdelikt. Revision von Artikel 123 StGB) und 96.465 (Sexuelle Gewalt in der Ehe als Offizialdelikt. Revision von Artikel 189 und 190 StGB). Nach geltender Regelung werden die Straftaten, die meisten in häuslicher Gemeinschaft begangenen werden, nur auf Antrag verfolgt. Demnach werden heute weder die sexuelle Nötigung noch die Vergewaltigung von Amtes wegen verfolgt, falls der Täter mit dem Opfer verheiratet ist und mit diesem im gemeinsamen Haushalt lebt; die einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten und Drohungen sind Antragsdelikte. Die Kommission will diese Delikte zu Offizialdelikten erheben, wenn sie in der Ehe oder in einer festen Beziehung zwischen hetero- oder homosexuellen Partnern begangen werden. Um den negativen Folgen einer nicht gewünschten Strafuntersuchung entgegenzuwirken, hat die Kommission eine Bestimmung eingeführt, wonach ein Strafverfahren unter bestimmten Bedingungen, u.a. wenn das Opfer einverstanden ist, eingestellt werden kann. Die Kommission hat den Bundesrat beauftragt, zu dieser Vorlage ein Vernehmlassungsverfahren einzuleiten.

Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Vorarbeiten des Bundesrates zum Thema registrierte Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare, zu dem bis zum Sommer 2001 ein Gesetzesentwurf vorliegen soll. Sie diskutierte das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative "Registrierung der zusammenlebenden Paare" (98.443). Da es sich hier um eine ziemlich komplexe gesetzgeberische Arbeit handelt, die verschiedene Rechtsbereiche tangiert, und da die Kommission nicht in der Lage wäre, eine Gesetzesvorlage innerhalb einer kürzeren Frist als der Bundesrat auszuarbeiten, hat sie mit 18 Stimmen und drei Enthaltungen beschlossen, ihre Arbeiten zur parlamentarischen Initiative einzustellen und die Vorlage des Bundesrates abzuwarten. Sie betonte, dass die Arbeiten unverzüglich vorangetrieben werden müssen und erwartet einen Entwurf bis Sommer 2001.

Die Kommission hat die Detailberatungen zur Änderung des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (98.038, Entwurf A) fortgesetzt. Sie möchte die Landesverweisung als mögliche Strafmassnahme beibehalten und somit entgegen der Vorlage des Bundesrates Artikel 55 des geltenden StGB wieder aufnehmen. Im Weiteren hat die Kommission Anhörungen über die Verwahrung durchgeführt, die der Bundesrat in seinem Entwurf zum Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern vorsieht.

Der Ständerat trat im vergangenen September nicht auf den Entwurf zu einem Bundesbeschluss ein, der die Einsetzung eines Sonderbeauftragten zur Untersuchung der Stasi-Tätigkeiten in der Schweiz ermöglicht hätte. (Pa.Iv.NR. Stasi-Tätigkeiten in der Schweiz. Untersuchungssonderbeauftragter; 95.410). Die Kommission des Nationalrates hat mit 16 zu 2 Stimmen beschlossen, an dieser Vorlage festzuhalten. Für sie ist es wichtig, dass dieses Kapitel der Schweizer Geschichte ausgeleuchtet wird. Eine systematische Aufarbeitung würde insbesondere auch ermöglichen, historische Quellen zu sichern.

Ferner beantragt die Kommission wie bereits der Ständerat, eine Motion zu überweisen, die den Bundesrat beauftragt, die möglichen Organisationsformen für freie Berufe abzuklären (Mo SR 99.3656, Cottier).

Die Kommission für Rechtsfragen hat am 20. und 21. November 2000 unter dem Vorsitz von Nationalrat J. Alexander Baumann (SVP, TG) und teils im Beisein von Bundesrätin Ruth Metzler in Bern getagt.

Bern, 22.11.2000    Parlamentsdienste