Zusatzbericht zur Schuldenbremse
Die Finanzkommission nahm vom Zusatzbericht des Bundesrates vom 11. Januar 2001 zur Botschaft zur Schuldenbremse Kenntnis. Sie begrüsste diese Auslegeordnung über den Stand der Bundesfinanzen bis zum Jahre 2004; darin wird eindrücklich die Notwendigkeit eines griffigen Instruments zur Verhinderung einer weiteren Verschuldung dargelegt. Die Kumulation einer abnehmenden Ausgabendisziplin mit forcierten Steuererleichterungen würde die Bundesfinanzen bis 2004 in tief rote Zahlen bringen.
00.060 Schuldenbremse
Die Schuldenbremse soll als neuer institutioneller Mechanismus eine weitere Verschuldung verhindern. Mit dem Haushaltsziel 2001 enthält die Bundesverfassung bereits Bestimmungen über die Höchstgrenze des Defizits von 2 % der Einnahmen. Mit der Schuldenbremse wird ein Haushaltsausgleich über einen Konjunkturzyklus angestrebt. Dies entspricht der Grundidee einer antizyklischen Finanzpolitik, die im Aufschwung Einnahmenüberschüsse generieren sollte, die dann in den mageren Jahren ausgegeben werden können. Bis zu einem Fehlbetrag von 6 % der Ausgaben sind vorübergehend auch zusätzliche Schulden möglich. Wenn der Fehlbetrag 6 % der Gesamtausgaben überschritten hat, sind Bundesrat und Parlament zu Sparmassnahmen verpflichtet.
Die Kommission beschloss ohne Gegenstimmen Eintreten auf die Vorlage. Aufgrund der ersten Detailberatung wurden Zusatzaufträge an die Verwaltung erteilt, um einzelne Umsetzungsfragen zu klären. Diese betreffen u.a. die Berücksichtigung der Schuldenbremse bei der Behandlung von Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen, die Definition des Konjunkturzyklus, die Vorgehensweise bei Sparmassnahmen. Die Kommission wird ihre Beratungen an der nächsten Sitzung vom 6. Februar 2001 abschliessen.
Die Kommission tagte am Montag und Dienstag, 15. und 16. Januar 2001 unter dem Vorsitz von Ständerat Hansheiri Inderkum (C/UR) und in Anwesenheit von Bundesrat Kaspar Villiger, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements in Bern. Die Kommission liess sich durch Regierungsrat Peter Schönenberger, Vorsteher der Finanzdirektion des Kantons St. Gallen, über die Erfahrungen des Kantons mit seinen institutionellen Massnahmen zur Verschuldungsbegrenzung orientieren.
Bern, 16.01.2001 Parlamentsdienste