Bestandsaufnahme des Bundesfinanzen
Der Zusatzbericht zur Botschaft zur Schuldenbremse des Bundesrates vom 10. Januar 2001 zeigt die verschiedenen möglichen Entwicklungen der Finanzen bis zum Jahr 2004 auf. Zwar wird die Staatsrechnung 2000 besser ausfallen als budgetiert und der Voranschlag 2001 rechnet mit einem klar positiven Saldo, doch könnten eine Lockerung der Ausgabendisziplin oder zu ehrgeizige steuerliche Erleichterungen bis 2004 wieder zu einer Verschlechterung der Finanzen führen. Aus diesem Grund ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass zur Verhinderung einer neuen Verschuldung eine zurückhaltende Ausgabenpolitik zwingend notwendig ist.
Die Kommissionsmehrheit will daher auch alles daran setzen, damit das Ausgabenwachstum deutlich unter die im Finanzplan vorgesehene Grösse von 4,3% gesenkt werden kann. Sie will sich dafür einsetzen, dass die Ausgabendisziplin respektiert wird. Daher besteht sie darauf, dass Einnahmenüberschüsse zum Schuldenabbau und für die angestrebten Steuererleichterungen zu verwenden sind.
Schliesslich verlangt die Kommission angesichts der beachtlichen positiven Abweichungen in der Staatsrechnung 2000 gegenüber dem Voranschlag, dass der Bundesrat seine Prognoseverfahren verbessert und damit zuverlässiger macht. Sie wird die Zahlen der Staatsrechnung 2000 sorgfältig analysieren, um daraus die entsprechenden Schlussfolgerungen für die zukünftige Finanzplanung und Budgetierung zu ziehen.
Ziele des Bundesrates und des Eidg. Finanzdepartementes für das Jahr 2001
Die Jahresplanung der Departemente bezieht die Ziele des Bundesrates mit ein. Die Departemente bleiben dabei für ihre eigenen Ziele verantwortlich. Es wurden verschiedene Fragen (Finanzausgleich, Bankgeheimnis, Steueramnestie, etc.) zu den Zielen des Eidg. Finanzdepartements diskutiert.
Die Kommission nahm Kenntnis von den Zielen. Angesichts ihrer Aufgabe der Überwachung des Finanzhaushalts des Bundes verlangt sie die Zuweisung verschiedener Geschäfte, wie der Neue Finanzausgleich (NFA), durch das Büro. Ausserdem verlangt sie die Gelegenheit, in Anwendung von Artikel 15 Absatz 3 des Geschäftsreglements des Nationalrats, ihre Stellungnahme zu einer Reihe von Botschaften des Bundesrates mit bedeutenden finanziellen Konsequenzen, bei den behandelnden Legislativkommissionen einbringen zu können. Die Kommission ist der Ansicht, dass System und Verfahren der Mitberichte zu verbessern sind. Sie wird zu diesem Zweck der Staatspolitischen Kommission (SPK), welche das neue Bundesgesetz über die Bundesversammlung vorbereitet, entsprechende Vorschläge unterbreiten.
UMTS-Lizenzen
Die Finanzkommission beauftragte die Finanzdelegation mit einer Untersuchung über die missratene UMTS-Versteigerung und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen. Die Finanzdelegation wird ihr an der Sitzung vom 16. Februar 2001 Bericht erstatten.
Die Kommission tagte am 18. Januar 2001 unter dem Vorsitz von Nationalrat Gerold Bührer (R/SH) und in Anwesenheit von Bundesrat Villiger, Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements, in Bern.
Bern, 18.01.2001 Parlamentsdienste