Der Strukturwandel in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten soll weiterhin durch den Bund gefördert werden. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates will aber den Erhalt staatlicher Unterstützung neu an die Bedingung knüpfen, dass die unterstützten Unternehmen Lehrstellen anbieten.

1995 haben die eidgenössischen Räte ein auf fünf Jahre befristetes Massnahmenpaket zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen (sogenannter "Bonny-Beschluss") verabschiedet. Dieses steht nun zur Verlängerung an (00.075 Wirtschaftliche Erneuerungsgebiete). Im Vorfeld ihrer Beschlussfassung liess sich die WAK vor Ort über die Auswirkungen der bisherigen Massnahmen informieren. Sie besichtigte in der Region La Chaux-de-Fonds zwei Unternehmen (Johnson & Johnson sowie Ismeca), die mittels Bundesunterstützung in einer peripheren Lage Spitzenprodukte herstellen.

Die WAK unterstreicht die positiven Ergebnisse des "Bonny-Beschlusses". So weist das regionalpolitische Instrument einen hohen Multiplikator-Effekt aus. Namentlich konnten zu geringen Kosten (ca. 4 Millionen Franken pro Jahr) seit 1996 4500 Arbeitsplätze geschaffen und rund eine Milliarde Franken Investitionen ausgelöst werden.

Mit 21:3 Stimmen beantragt die WAK Eintreten. Analog dem Ständerat und entgegen dem Bundesrat will die WAK mit 13:7 Stimmen das bisherige Instrument der Zinskostenbeiträge für Investitionskredite weiterführen. Deutlich (14:9 Stimmen) befürwortet die WAK, die Unterstützung von Unternehmen an die Bedingung zu knüpfen, dass diese mittelfristig Lehrstellen anbieten. Mit dieser Massnahme wird der Strukturwandel in den Regionen verstärkt, da das Ausbildungsniveau in den Randgebieten erhöht wird.

Mittels Parlamentarischer Initiative beantragt Nationalrat Zisyadis (00.418), dass die gemeinnützige Vereinsarbeit eine bessere Anerkennung erhält. So sollen unter anderem ein System der sozialen Sicherheit für in Vereinen ehrenamtlich tätige Personen oder Urlaub zur Wahrnehmung von Vereinsarbeit (bei Vertretungen in grösseren öffentliche Gremien) ermöglicht werden. Mit 17:8 Stimmen will die WAK der Initiative keine Folge geben. Für die Mehrheit sind die Forderungen überrissen. Zum heutigen Zeitpunkt ist allenfalls Handlungsbedarf bei den Steuerabzügen für durch die Ausübung gemeinnütziger Arbeit verursachten Aufwendungen gegeben. Mittels Kommissionspostulat soll in diesem Bereich eine eingehende Prüfung veranlasst werden.

Die WAK lehnt mit 13:7 Stimmen eine Standesinitiative des Kantons Jura (00.303 Arbeitslosigkeit und Betriebsferien. Ungleichbehandlung) ab. Darin wird gefordert, dass Arbeitnehmer, die durch ein regionales Arbeitsvermittlungszentrum eine Stelle finden, beim Ferienanspruch im Falle von Betriebsferien gleichgestellt werden mit solchen, die durch ein Stellenvermittlungsbüro vermittelt werden. Nach Ansicht der Mehrheit würden auch bei Annahme dieser Initiative Benachteiligungen bestehen bleiben, insbesondere bei jenen Arbeitnehmern, die kurz vor den Betriebsferien die Stelle wechseln.

Bern, 23.01.2001    Parlamentsdienste