Gegenvorschlag zur Goldinitiative
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existieren unterschiedliche und unterschiedlich weit entwickelte Vorschläge über die Verwendung des Sondervermögens in der Höhe von 1300 Tonnen überschüssiger Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank. Die Rechtsgrundlage für die Übertragung dieses Vermögens an andere Zwecke soll eine Übergangsbestimmung zu Art. 99 der Bundesverfassung bilden. Am 17. Mai 2000 hat der Bundesrat in einer Botschaft einen Vorschlag zu dieser Übergangsbestimmung zusammen mit dem Entwurf des Gesetzes über die Stiftung solidarische Schweiz zugeleitet. Die WAK-S ist im September auf diese Vorlage eingetreten. Der Bundesrat hat ausserdem über die Verwendung des Anteils in der Höhe von 800 Tonnen Gold am Sondervermögen eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Ergebnisse der Vernehmlassung wurden am 24. Januar 2001 vom Bundesrat publiziert. Im Oktober hat die SVP eine Volksinitiative eingereicht, welche alle zu geld- und währungspolitischen Zwecken nicht benötigten Reserven der SNB dem AHV/IV-Fonds zukommen lassen will.
Die WAK-S hat im September angekündigt, dass sie den Übergangsartikel, wie ihn der Bundesrat vorgeschlagen hat, konkretisieren und zu einem Gegenvorschlag zur Goldinitiative der SVP entwickeln will.
Das Sondervermögen für künftige Generationen erhalten
Die WAK-S hat heute einstimmig einen ersten Grundsatzentscheid zur Verwendung der überschüssigen Goldreserven getroffen. Sie ist dabei im wesentlichen der Empfehlung Vorschlag ihrer zu diesem Zwecke eingesetzten Subkommission gefolgt. Der Vorschlag der WAK-S sieht vor, das Sondervermögen im Wert von 1300 Tonnen Gold, welches die Nationalbank als nicht mehr nötig bezeichnet hat, in einen selbständigen, öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen. Dieses Vermögen muss in seinem realen Wert erhalten werden. Es ist vorgesehen das Vermögen während 30 Jahren zu bewirtschaften. Die daraus entstehenden Erträge sollen drei Zweckbestimmungen zugeleitet werden.
Es soll den zukünftigen Generationen überlassen werden, über das Sondervermögen nach Ablauf der Frist von 30 Jahren zu entscheiden. Es ist Volk und Ständen unbenommen, zu entscheiden, dass der Fonds und seine Zweckbestimmungen weitergeführt oder angepasst werden. Ansonsten soll das Fondsvermögen gemäss Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung (Verteilung der Gewinne der Nationalbank) an den Bund und an die Kantone verteilt werden.
AHV, Kantone und Stiftung
Die WAK-S sieht vor, die Erträge aus dem Sondervermögen zu je gleichen Teilen der AHV, den Kantonen und einer durch das Gesetz zu errichtenden Stiftung. Die WAK-S erachtet den von ihr gemachten Vorschlag als eine ausgewogene und gerechte Lösung. Sie lässt sowohl die Kantone an dem Sondervermögen partizipieren, welches ihnen bei unveränderter Bundesverfassung zustehen würde. Sie berücksichtigt auch die AHV. Dies im Wissen, dass damit die strukturellen Probleme dieses Sozialwerks nicht gelöst werden können und das andere Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden müssen. Doch jeder Franken in die AHV trägt zur finanziellen Besserung der AHV bei.
Konkretisierung der Stiftung in Bearbeitung
Die WAK-S hat sich auch über die Ausrichtung der Solidaritätsstiftung ausgesprochen, welche im Rahmen des Gesamtkonzepts eine zentrale Rolle einnimmt. Die Subkommission hat angeregt, die Stiftung als Werk der jungen Generation auszugestalten und ihren Vertreterinnen und Vertretern eine prominenten Platz in den Stiftungsorganen einzuräumen. Die WAK-S unterstützt die Absicht, die Stiftung auf die Zukunft auszurichten und dabei der jungen Generation eine wichtige Rolle zu übertragen. Die Subkommission wurde beauftragt, dieses Konzept zuhanden der Beratung in der Kommission weiter zu konkretisieren, dabei aber die Eckpfeiler der bundesrätlichen Vorlage zu berücksichtigen.
Eine ausgewogene und nachhaltige Lösung
Die WAK-S erachtet ihren Vorschlag als eine ausgewogene Lösung. Mit dem Anteil an die Kantone trägt sie der föderalistischen Grundstruktur unseres Bundesstaates Rechnung. Mit der AHV berücksichtigt sie die Anliegen der älteren Generation. Die vorgesehene Ausrichtung der geplanten Stiftung zieht auch die jungen Generationen mit ein. Nachhaltig ist die Lösung, weil sie das Sondervermögen erhält und auch den Generationen der Zukunft einen Handlungsspielraum erhält.
Der Bundesrat hat in Kenntnis der Vorschläge der Subkommission der WAK-S an seiner Sitzung vom 24.Januar 2001 der Stossrichtung des Gesamtpakets im Grundsatz seine Anerkennung gegeben.
Die Kommission tagte am 1/2. Februar 2001 unter dem Präsidium von Ständerat Wicki (CVP/LU) und im Beisein von Bundesrat Villiger in Bern.
Bern, 02.02.2001 Parlamentsdienste