Die Neat-Aufsichtsdelegation verfolgt im Rahmen ihrer parlamentarischen Oberaufsichtstätigkeit laufend und schwerpunktmässig die Kostenentwicklung bei der Verwirklichung des Neat-Grossprojekts. Besonderes Gewicht legt sie dabei auf die frühzeitige Erkennung von möglichen Kostenüberschreitungen. Diese können einerseits auf Projektänderungen (Anpassung an neuste Sicherheitsstandards, geologische Probleme und Bestellungsänderungen durch den Bund) zurückgeführt werden, andererseits auf die marktpreisbedingte Kostenentwicklung (Index-Teuerung) und die baukostenbedingte Vertragsteuerung.
Verabschiedung von Leitlinien über Massnahmen im Falle von Kostenüberschreitungen bei der Vergabe von Neat-Losen
Angesichts der kommenden Vergaben der grossen Lose am Gotthard und der Möglichkeit steigender Preise im Tunnelbau hat die Neat-Aufsichtsdelegation Ende 2000 beschlossen, präventiv politische Szenarien und Kriterien für den Fall zu definieren, dass in einzelnen Losen markant über den Kostenvoranschlägen offeriert werden sollte. In der Folge erarbeitete sie in engem Kontakt mit dem zuständigen Departement und dem betroffenen Amt Leitlinien über mögliche Reaktionsmassnahmen auf allen Stufen der Projektaufsicht und -steuerung. Diese können im Wortlaut unter www.parlament.ch/D/Veroeffentlichungen/Delegationsberichte nachgelesen werden.
Die Neat-Aufsichtsdelegation erwartet von den Aufsichtsbehörden (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und Bundesamt für Verkehr) sowie den für die Vorbereitung und Durchführung der Vergaben verantwortlichen Erstellern (insbesondere der AlpTransit Gotthard AG und der BLS AlpTransit AG) eine frühzeitige, umfassende und aussagekräftige Berichterstattung, sobald sich grössere Abweichungen gegenüber den Kostenvoranschlägen abzeichnen.
Ergäbe die Auswertung der auf einen vergleichbaren Stand gebrachten Offerteingaben für ein bestimmtes Los gegenüber dem entsprechenden FinöV-bereinigten Kostenvoranschlag (Preisbasis 1991) eine mutmassliche Kostensteigerung von über 2 bis 3 Prozent pro Jahr, würde die Neat-Aufsichtsdelegation, nach einer Aussprache mit den zuständigen Stellen des Bundes, die Ergreifung geeigneter Massnahmen auf politischer Ebene in Betracht ziehen. Die grösste Einflussmöglichkeit besteht allerdings bei Massnahmen, die bereits in der Planungsphase ergriffen werden, namentlich im Rahmen einer laufenden Kompensations- und Verzichtsplanung, aber auch über die zeitlich flexible Planung der Ausschreibungen sowie der Loseinteilung bzw. einer Neueinteilung der Lose vor der Submission. Während der Vergabephase ist der Spielraum der zuständigen Ersteller für Korrekturmassnahmen aufgrund der klaren Regeln der Beschaffungsgesetzgebung hingegen relativ gering.
Offerteingaben für die ersten grossen Gotthard-Lose liegen im Rahmen der Teuerung
Am Gotthard fand die Offerteingabe für die ersten grossen Lose anfangs Dezember 2000 statt, die ersten Vergaben sind für die erste Hälfte des laufenden Jahres geplant. Die Neat-Aufsichtsdelegation liess sich vom Vorsitzenden der Geschäftsleitung der AlpTransit Gotthard AG, Herrn Peter Zbinden, aufgrund der Offerteingaben für die beiden grossen Lose Bodio und Faido summarisch über die Tendenz in der Preisentwicklung informieren. Sie konnte mit Befriedigung zur Kenntnis nehmen, dass eine erste Sichtung der noch unbereinigten Offerteingaben eine grundsätzlich im Rahmen der normalen Teuerungsentwicklung verlaufende Bewegung zeigt. Das Szenario von massiven Ausreissern, das in den erwähnten Leitlinien festgehalten ist, ist nach heutiger Einschätzung (noch) nicht eingetreten. Die bereits vermutete Tendenz zu einer beschleunigt anziehenden Preisentwicklung im Tunnelbaubereich scheint sich jedoch zu bestätigen, wenn auch derzeit noch innerhalb der Teuerungsannahmen im Fonds für Eisenbahngrossprojekte. Bei den laufenden Vergabeverfahren am Gotthard besteht für die Neat-Aufsichtsdelegation vorerst kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Die Neat-Aufsichtsdelegation liess sich in diesem Zusammenhang von den Vertretern des Bundesamtes für Verkehr (BAV) über den neuesten Stand der Einführung eines neuen Index zur Teuerung im Untertagebau informieren. Gegenwärtig kommt immer noch der Zürcher Index für Wohnbauten (ZIW) zum Einsatz, der jedoch bereits seit längerer Zeit für die Belange der Neat als ungenügend angesehen wird. Nachdem Ende des letzten Jahres eine Entscheidung für das neue Modell zur Berechnung der Teuerung im Untertagebau gefallen ist, ist das Bundesamt für Verkehr jetzt daran, die notwendigen Zahlen bei den Erstellern zu erheben und das Modell verschiedenen Testläufen zu unterziehen. Der neue Index wird im Verlauf dieses Jahres zur Anwendung gelangen. In der Folge wird auch der Neat-Gesamtkredit den neuen Gegebenheiten angepasst werden müssen.
Informatik der AlpTransit Gotthard AG funktionsfähig
Die Neat-Aufsichtsdelegation liess sich vom Finanzchef und Mitglied der Geschäftsleitung der AlpTransit Gotthard AG, Herrn Kaspar Sigrist, über die Umsetzung der Neat-Controlling-Weisung (NCW) und die damit verbundene Einführung neuer Software-Tools bei der AlpTransit Gotthard AG orientieren. Sie nahm mit Befriedigung zur Kenntnis, dass sowohl die neue, integrierten IT-Lösung als auch die Schnittstellen funktionsfähig sind. Sie beschloss, als Folow-up zu diesem Thema im Rahmen ihrer Sitzung vom 11./12. April 2001 einen Informationsbesuch bei der AlpTransit Gotthard AG in Luzern durchzuführen.
Schliesslich verabschiedete die Neat-Aufsichtsdelegation zuhanden ihrer Stammkommissionen den Tätigkeitsberichts über das Jahr 2000. Er wird am Dienstag, 13. Februar 2001, veröffentlicht.
Die Neat-Aufsichtsdelegation tagte am 7. und 8. Februar 2001 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Büttiker (FDP/SO) in Bern. An der Sitzung waren auch die Direktoren und Vertreter der EFK und des BAV sowie der Geschäftsleitung der AlpTransit Gotthard AG anwesend.
Bern, 08.02.2001 Parlamentsdienste