Die Volksinitiative "Für eine kürzere Arbeitszeit" vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund sieht die Einführung einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 36 Stunden vor. In Kenntnis der generellen Tendenz einer Arbeitszeitreduktion kann die Mehrheit der WAK die Initiative dennoch nicht gutheissen, da sich diese auf die Wirtschaft äusserst negativ auswirken könnte. So sieht die Initiative nämlich für alle Branchen die gleiche Herabsetzung der Arbeitszeit vor. Demgegenüber ist die Mehrheit der Ansicht, nur eine Lösung, die branchenbezogen von den Sozialpartnern ausgehandelt wird, gewährleiste ausreichende Flexibilität und werde den unterschiedlichen Bedürfnissen der verschiedenen Sektoren gerecht. Weiter wäre es möglich, dass die allgemeine gesetzliche Pflicht zur Herabsetzung der Arbeitszeit der Schwarzarbeit Vorschub leisten würde. Schliesslich könnte die von der Initiative vorgesehene Garantie für kleine und mittlere Löhne (keine Kürzung der Löhne unter 7'600 Franken) Branchen wie die Landwirtschaft vor schwer wiegende Probleme stellen, da die Löhne in diesen Sektoren zum grössten Teil unter dieser Limite liegen und bereits ziemlich unter Druck stehen.
An der Sitzung wurde auch ein Antrag für einen indirekten Gegenvorschlag behandelt, der in Anlehnung an das Recht in der Europäischen Union auf eine Änderung des Arbeitsgesetzes abzielt und unter anderem eine Herabsetzung der gesetzlich vorgesehenen wöchentlichen Höchstarbeitszeit (Art. 9 Abs. 1 Bst. b (ArG)) von 50 auf 48 Stunden verlangt. Aus ähnlichen Gründen, wie sie gegen den Initiativtext vorgebracht wurden, hat die Kommission mit 11:8 Stimmen und einer Enthaltung darauf verzichtet, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Im Einklang mit dem Bundesrat beantragt die Kommission schliesslich mit 13:7 Stimmen ihrem Rat, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Die ebenfalls vom Gewerkschaftsbund eingereichte Volksinitiative "Für eine Kapitalgewinnsteuer" wird von der Kommission mit 15:8 Stimmen abgelehnt, hauptsächlich wegen dem hohen Erhebungsaufwand, der überdies in einem schlechten Verhältnis zu dem zu erwartenden Ertrag steht, den negativen Erfahrungen in 6 Kantonen sowie der nur limitierten Möglichkeit, Kapitalverluste zu verrechnen. Im weiteren steht diese Steuer nicht im Einklang mit den kantonalen Vermögenssteuern. Auch liegt die Initiative im Zielkonflikt mit dem Bestreben nach steuerlichen Standortvorteilen. Die Frage der Steuerlücke, die einerseits im Bereich der Besteuerung des Kapitalgewinns auf dem privaten beweglichen Vermögen besteht und die anderseits dem Grundsatz einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht vollends gerecht wird, wiegt die erwähnten Nachteile einer Einführung dennoch nicht auf. Ein Antrag, als indirekten Gegenvorschlag die Beteiligungsgewinnsteuer einzuführen, wurde mit 15:6 Stimmen abgelehnt. Über diese neue Steuer soll allenfalls nach Prüfung durch den Bundesrat im Rahmen der Reform der Unternehmensbesteuerung diskutiert werden.
Das bisher in 26 Kantonen in 51 Erlassen, daher 26 mal verschieden, geregelte Wandergewerbe soll auf Bundesebene vereinheitlicht werden, wodurch die Rechtszersplitterung beseitigt und die teilweise hohen Abgaben eliminiert werden können. Dazu wird ein Bundesgesetz über das Reisendengewerbe (00.057) erlassen. Die WAK unterstützt vorbehaltlos die Idee, dass der Binnenmarkt auch für diesen Berufszweig realisiert wird. Sie will aber wie der Ständerat den administrativen Aufwand für dieses Gewerbe insofern verringern, als dass eine Bewilligung für die Ausübung dieses Berufs nicht wie nach Vorstellung des Bundesrates jährlich erneuert werden muss, sondern fünf Jahre lang gelten soll. Weiter soll eine Verlängerung in einem vereinfachten Verfahren möglich sein.
Die Sitzung fand am 19. und 20. Februar 2001 unter dem Vorsitz von Nationalrat Strahm (SP/BE) und teilweise im Beisein der Bundesräte Couchepin und Villiger statt. Die Kommission hat bei den Volksinitiativen jeweils die Initiaten sowie Vertreter der Wissenschaft und der Wirtschaftsverbände (resp. der Bankiervereinigung) angehört.
Bern, 20.02.2001 Parlamentsdienste