Die Kommission prüfte eine Initiative des Kantons Genf (00.314), die von den Bundesbehörden verlangt, für eine wirksame Bekämpfung der Pädophilie zu sorgen (durch Schaffung einer besonderen, mit entsprechendem Instrumentarium und Personal ausgestatteten Stelle, Errichtung einer Datenbank und Reaktivierung des Internet-Monitoring). Mit dem Kanton Genf ist die Kommission der Ansicht, dass zur Bekämpfung der Pädophilie umfangreiche und wirksame Mittel bereitgestellt werden müssen. Da der Bundesrat im Begriffe steht, im Rahmen der Reorganisation des Bundesamtes für Polizei verschiedene Massnahmen zu realisieren, die in die richtige Richtung gehen (siehe Antwort des Bundesrates vom 17.1.01 auf die Interpellation Aeppli Wartmann; 00.3486) besteht nach Meinung der Kommission auf diesem Gebiet kein Gesetzgebungsbedarf. Sie hat darum mit 15 gegen 1 Stimme bei 6 Enthaltungen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission hat jedoch einstimmig eine Motion verabschiedet, in der sie den Bundesrat beauftragt, zur Bekämpfung krimineller Handlungen an Kindern unverzüglich ein wirksames Instrumentarium und entsprechendes Personal bereitzustellen, zur Untersuchung und Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität gegenüber Kindern eine Fachstelle einzurichten und eine strafrechtliche Regelung auszuarbeiten, die es erlaubt, die Kriminalität im Internet zu verfolgen.
Die Kommission will der heutigen Situation der Opfer häuslicher Gewalt, denen als Ausweg oft nur die Flucht offen bleibt, deutlich verbessern. Sie hat mit 13 gegen 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen der parlamentarischen Initiative Vermot (Schutz vor Gewalt im Familienkreis und in der Partnerschaft (00.419)) Folge gegeben. Sie unterstützt damit das Anliegen der Initiative, den Schutz der Opfer durch sofortige Wegweisung von gewalttätigen Personen aus der Wohnung und ein Betretungsverbot für eine bestimmte Zeitdauer sicherzustellen.
Mit 11 gegen 8 Stimmen hat die Kommission beschlossen, einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Nils de Dardel (00.421 n Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien. Konsumentenschutz) Folge zu geben. Im Gegensatz zum Bundesrat (siehe Bericht vom 31. Mai 2000, der als Antwort auf ein Postulat von Ständerat Frick (98.3488) ausgearbeitet wurde) ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten, die Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien erwerben, zu verstärken ist. Insbesondere soll nach ihr das schweizerische Recht an das europäische Recht angepasst werden, indem dem Veräusserer eine Informationspflicht gegenüber dem Erwerber auferlegt und dem Erwerber ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird. Die Minderheit der Kommission meint, das geltende Recht reiche zur Verhinderung von Missbräuchen aus. Sie betont, dass durch Änderungen des Obligationenrechts einzig Fälle, welche nur die Schweiz betreffen, und nicht Fälle, die Bezüge zum Ausland aufweisen, geregelt werden könnten. Im Übrigen rechtfertige es sich nicht, den Schutz der schwächeren Partei nur in diesem besonderen Bereich und nicht auch in anderen Bereichen zu verstärken.
Schliesslich hat die Kommission einstimmig den Entwurf des Bundesgesetzes über den Schutz von Design (00.018) gutgeheissen und die Genfer Akte des Haager Abkommens betreffend die internationale Hinterlegung der gewerblichen Muster und Modelle gebilligt. Das neue Gesetz soll den Designschöpfern einen zeitgemässen Designschutz bieten und damit den gesteigerten Anforderungen der modernen Wirtschaft gerecht werden. Der Nationalrat wird sich mit dieser Vorlage in der bevorstehenden Frühjahrssession befassen.
Die Kommission widmete den grössten Teil ihrer Sitzung der Weiterführung ihrer Arbeiten über den Entwurf zur Änderung des allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches (98.038; Beschluss A). Sie tagte unter dem Vorsitz von Nationalrat J. Alexander Baumann (SVP/TG) am 19., 20. und 21. Februar 2001 in Bern.
Bern, 22.02.2000 Parlamentsdienste