Das unter das Leitmotiv "Durch Vielfalt zur Qualität" gestellte neue Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz) hat in der WBK S eine gute Aufnahme gefunden und wird in der Märzsession dem Plenum in der vom Bundesrat vorgezeichneten Linie zur Beratung unterbreitet werden.

Das aus dem Jahre 1962 stammende geltende Filmgesetz kann der durch die rasante Entwicklung in der Film-und Audiovisionsbranche völlig veränderten Situation nicht mehr entsprechen. Die Notwendigkeit einer Gesetzesrevision blieb deshalb in der WBK völlig unbestritten. Das auf zwei Säulen - einem modernen Instrumentarium der Filmförderung und einem liberalisierten Regelungswerk - abgestützte neue Bundesgesetz wurde von der Mehrheit der Kommission als offene, liberale und praktikable Lösung beurteilt; das Gesetz (00.078) wird den sich aus dem Spannungsfeld zwischen Wirtschaft und Kultur ergebenden Problemen gerecht und orientiert sich konsequent am Prinzip der Subsidiarität.

Aus Sicht der Kommissionsminderheit ist der Gesetzesentwurf jedoch zu interventionistisch und es wurden auch gewisse Bedenken laut, dem Schatten des gefürchteten eidgenössischen Schulvogtes könnte sich der eines eidgenössischen Filmvogtes beigesellen. Der Kommission wurde deshalb ein Konzept von Anträgen vorgelegt, welches die Einführung einer allgemeinverbindlichen, durch den Bundesrat zu genehmigenden Branchenvereinbarung zwischen den Verbänden der Verleih- und Vorführunternehmen vorsieht. Die Kommissionsmehrheit gab jedoch der vom Bundesrat vorgeschlagenen Variante zur Förderung der Angebots- und Sprachenvielfalt als der aus ihrer Sicht liberaleren Lösung den Vorzug: die Subsidiarität bleibe gewahrt und die Branche könne ein Eingreifen von Bundesseite ohne weiteres vermeiden. Das Konzept "Branchenvereinbarung" wurde deshalb mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt, wird dem Plenum jedoch von der Minderheit vorgelegt werden.

Anlass zu einer längeren Diskussion bildete der Antrag, für grosse Kinokomplexe eine Bewilligungspflicht einzuführen: Die Kommission stimmte mit den Antragstellenden überein, dass Grosskinos die kleineren Kinos in ihrer Existenz gefährden und damit auch die Vielfalt bedrohen können. Die Mehrheit teilte aber den Standpunkt des Bundesrates, dass es keine sachlichen Kriterien gebe, mit welchen eine Bedürfnisklausel im Filmgesetz zu rechtfertigen wäre. Bedürfnisklauseln können weder als kulturpolitisches Instrument dienen noch lässt sich mit ihnen die Vielfalt fördern; und für wettbewerbspolitische Anliegen sei dieses Gesetz nicht der richtige Ort. Zudem haben es Kantone und Gemeinden in der Hand, hier Schranken zu setzen. Mit 11 zu 2 Stimmen wurde dieser Antrag abgelehnt.

Einstimmig und ohne Enthaltungen wurde das leicht modifizierte Filmgesetz in der Gesamtabstimmung zuhanden des Plenums verabschiedet.

Ferner lagen der Kommission drei Motionen des Nationalrates zur Stellungnahme vor. Die Motion Jutzet (00.3034) welche eine "Unterstützung der mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben" verlangt und die Motion Widrig (99.3555) welche ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes in der Berufsbildung verlangt, fanden ohne längere Diskussionen die Zustimmung der Kommission, weil ihre Ziele in absehbarer Zeit im Rahmen von anstehenden Gesetzesberatungen erwogen werden können.

Ein Praktikum plus eine praktische Fachprüfung verlangt Nationalrat Imhof als Voraussetzung, damit gymnasiale Maturandinnen und Maturanden an einer Fachhochschule (FHS) technischer Richtung studieren können (Motion 98.3178). Die Kommission kam nach längerer Diskussion zum Schluss, dass der Text dieser Motion der Interpretation bedürfe und deshalb nicht der Weisheit letzter Schluss sein könne. Sie beschloss deshalb einstimmig, die Motion abzulehnen. Weil sich im Zusammenhang mit dem Übertritt an eine FHS aber tatsächlich verschiedene Probleme stellen, beschloss sie mit 5 zu 4 Stimmen, dieses Thema zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen, die Probleme auszuleuchten und anschliessend einen Vorstoss der Kommission einzureichen.

Nach der Sitzung vom 22./23. Januar wurde anlässlich einer Pressekonferenz über den Stand der Debatte zur Gen-Lex-Vorlage (00.008) informiert. Der Entwurf zu einem eigenständigen Gentechnikgesetz wird von der Kommission anlässlich der Sitzung vom 2./3. April beraten werden. Bereits an der heutigen Sitzung hat sie sich jedoch mit 12:0 Stimmen dafür ausgesprochen, den strafrechtlichen Schutz beim Umgang mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen zu verstärken und zu diesem Zweck einen neuen Artikel 230bis StGB zu schaffen.

Die Kommission tagte am 19./20. Februar 2001 unter dem Vorsitz von Ständerat Pierre-Alain Gentil (SP/JU) und in Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Dreifuss (zu 00.078) und Bundesrat Pascal Couchepin (zu 98.3178) in Bern.