An den gestrigen Anhörungen der Subkommission EFD/EVD der GPK-N befasste sich die Subkommission insbesondere mit dem Bereich der Selbstregulierung und der damit verbundenen Aufsicht der Kontrollstelle über die Selbstregulierungsorganisationen. Die Massnahmen des Eidgenössischen Finanzdepartements zur Stärkung der Kontrollstelle wurden positiv aufgenommen. Trotzdem besteht auch dort nach wie vor Handlungsbedarf.

Als weiteren Schritt im Rahmen der laufenden Untersuchungen zu den Vollzugsproblemen bei der Umsetzung des Geldwäschereigesetzes (GwG) hat die zuständige Subkommission EFD/EVD der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates an ihrer Sitzung vom 27. Februar 2001 Anhörungen mit Experten, Vertretern einzelner Selbstregulierungsorganisationen (SRO) und Niklaus Huber (Leiter der Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei) durchgeführt.

Die von Nationalrätin Brigitta M. Gadient präsidierte Subkommission befasste sich an dieser Sitzung vorab mit dem System der Selbstregulierung und der damit verbundenen Aufsichtsfunktion der Kontrollstelle über die SRO sowie der Wahrnehmung der allgemeinen durch das GwG definierten Aufsicht durch die Kontrollstelle. Die durch die Anhörungen ermöglichte Standortbestimmung bestätigte, dass für die Umsetzung des GwG weiterhin Handlungsbedarf besteht. Das Selbstregulierungssystem der SRO steht und fällt mit der Kooperationsbereitschaft der SRO mit den zuständigen Behörden. Der Wille und die Fähigkeit zur Durchsetzung der Reglemente der SRO nehmen hier eine zentrale Bedeutung für das Gelingen des Selbstregulierungsansatzes ein. In diesen Bereichen besteht für die SRO nach wie vor eine grosse Herausforderung, die es zu meistern gilt. Trotz der Erhöhung des Personalbestandes der Kontrollstelle stellte die Subkommission die Notwendigkeit einer quantitativen Stärkung der Bestandes der Kontrollstelle erneut fest. Die Doppelfunktion der Kontrollstelle, einerseits die Aufsicht über die SRO und andererseits eine direkte Aufsicht über Finanzintermediäre ausüben zu müssen, akzentuiert diese Problematik zusätzlich. Auch um Anfragen und Gesuche der SRO schnell beantworten zu können und dadurch auch einen wichtigen Beitrag an das Funktionieren des Selbstregulierungssystem leisten zu können, ist eine angemessene Personaldotierung notwendig. Die Subkommission erachtet insgesamt die vom eidgenössischen Finanzdepartement anfangs Jahr ergriffenen Massnahmen zur Stärkung der Kontrollstelle als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Eine weitere personelle Verstärkung der Kontrollstelle ist aber nach wie vor dringend und unabdingbar. Die Subkommission erhofft sich sodann insbesondere durch die Arbeit des neu geschaffenen Beirats die Klärung wichtiger Fragen beispielsweise im Bereich der Unterstellungspflicht des GwG.

Die Subkommission setzt unter Anerkennung der bisher erbrachten Leistungen aller Beteiligten ihre Untersuchungen fort.

Bern, 28.02.2001    Parlamentsdienste