Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt mit 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen gemäss der parlamentarischen Initiative von Filippo Lombardi (00.424 Spielbankengesetz. Revision von Art. 61), welcher der Ständerat im vergangenen Dezember Folge gegeben hat, das Spielbankengesetz so zu ändern, dass die Kantone die Wiedereröffnung jener Automatencasinos bewillligen können, die ihren Betrieb vor dem 22. April 1998 aufgrund einer kantonalen Bewilligung aufgenommen hatten und ihre Tore am 1. April 2000 mit dem Inkrafttreten des Spielbankengesetzes schliessen mussten. Dabei handelt es sich konkret um die Casinos Herisau und Mendrisio. Diese kantonalen Bewilligungen sollen nur gelten, bis der Bundesrat zu den Konzessionsgesuchen dieser beiden Betriebe einen Entscheid gefällt hat. In dieser Übergangsperiode sollen diese Casinos wie vor dem 1. April 2000 in Bezug auf den Betrieb, die Aufsicht und eine allfällige Spielbankenabgabe dem kantonalen Recht unterstehen.
Dieses Geschäft wird im Ständerat in der kommenden Frühjahrssession behandelt.
Über die weiteren Traktanden wird die Kommission am Sitzungsende informieren.
Bern, 01.03.2001 Parlamentsdienste