Der Nationalrat fordert in einer Motion (99.3209 Sandoz Marcel) insbesondere ein Importverbot für Rindfleisch aus den USA, weil in diesem Land die Hormonmast erlaubt ist. In dieser generellen Form lehnt die Kommission das Verbot einstimmig ab. Das verlangte Verbot würde gegen die Handelsregeln der WTO verstossen und hätte im Gegenzug Sanktionen der USA gegenüber schweizerischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, namentlich dem Käse, zur Folge. Ein Importverbot erscheint darum unverhältnismässig. Der Import von US-Beef hat sich im übrigen bereits stark reduziert und beläuft sich mittlerweile noch auf 500 Tonnen pro Jahr.
Die Kommission befürwortet aber den Weg der Transparenz, welcher mit der Deklarationspflicht für in der Schweiz verbotene Produktionsmethoden (seit 1.1. 2000 in Kraft) eingeschlagen wurde. Für die WAK muss Fleisch aus Hormonmast für die Konsumenten deutlich als solches gekennzeichnet werden (z.B. mit einem Kleber "Mit Hormonen erzeugt"). Mit diesem Wissen können die Kunden selbst entscheiden, was sie essen wollen. Die WAK beantragt daher, sämtliche Aspekte aus dem Vorstoss, die eine offenere Information fordern, dem Bundesrat als Postulat zu überweisen.
Ende 2006 laufen die Verfassungsgrundlagen für die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer aus. Die WAK hatte sich mit zwei Motionen des Nationalrates auseinanderzusetzen (99.3548 Motion der CVP-Fraktion "Gesamtkonzept für die Erneuerung der Bundesfinanzordnung" und 00.3369 Motion Raggenbass "Direkte Bundessteuer. Milderung der Progression"), die Auswirkungen auf die Neue Finanzordnung haben. Die erste Motion fordert die Stabilisierung der Fiskalquote sowie die Verlagerung der Steuerbelastung von der direkten zur indirekten Besteuerung; die zweite Motion will eine Milderung der Progression mit dem Zweck der Entlastung des Mittelstandes (insbesondere für die Familien) erreichen.
Für die WAK gehen diese Forderungen in die richtige Richtung, dennoch will die Kommission sie als Postulate überweisen. Einerseits betreffen die Vorschläge eher die Gesetzgebung und sollen nicht wie die Finanzordnung in der Bundesverfassung verankert werden. Anderseits hat die WAK Kenntnis genommen, dass mit dem soeben vom Bundesrat verabschiedeten Steuerpaket gewisse Forderungen wie die Steuerentlastung oder die Milderung der Progression für Familien somit bereits vorgeschlagen und in Kürze in den eidgenössischen Räten behandelt werden. Auch will die WAK dem Bundesrat nicht frühzeitig zu enge Schranken bei der Vorbereitung der Neuen Finanzordnung setzen.
Die Sitzung fand an 1. März 2001 teilweise im Beisein der Bundesräte Villiger und Couchepin unter der Leitung von Ständerat Wicki (CVP/LU) in Bern statt.
Bern, 02.03.2001 Parlamentsdienste