Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat ihre Beratung des neuen Fusionsgesetzes abgeschlossen und die Vorlage einstimmig angenommen.

Die Kommission hat das Fusionsgesetz (00.052) zu Ende beraten und einstimmig angenommen. Dieses neue Gesetz soll die bestehenden lückenhaften Vorschriften des Obligationenrechts über die Fusion, Spaltung und Umwandlung ersetzen und ergänzen. Die Kommission hat einige Änderungen eingefügt. So beantragt sie, die Bedingungen für die Fusion zu Sanierungszwecken (Art. 6) in dem Sinne zu lockern, dass auf die Anforderung an das frei verfügbare Eigenkapital verzichtet werden kann, sofern die Gläubiger einen Rangrücktritt ihrer Forderungen akzeptieren. Die Kommission führte, in Anlehnung an das Europarecht, auch Erleichterungen in Bezug auf die Zwischenbilanz ein, die fusionierende Unternehmen oder Unternehmen, die an einer Spaltung oder Umwandlung beteiligt sind, zu erstellen haben.

Im Weiteren hat die Kommission die Änderungsanträge zu den steuerlichen Aspekten geprüft, welche die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) in ihrem Mitbericht gestellt hatte. Gemäss der Vorlage des Bundesrates sollen die Umstrukturierungen steuerneutral sein. Die Kommission hat den von der WAK-S beantragten Ergänzungen zur konsequenten Befolgung dieses Gebots der Steuerneutralität zugestimmt. Die WAK-S beantragte zudem zwei weitere Entlastungen bei den Stempelabgaben: erstens die Entlastung der Emissionsabgabe auf Beteiligungsrechten, die bei der Umwandlung einer Gesellschaft ohne juristische Persönlichkeit, sowie bei der Umwandlung eines Vereins, einer Stiftung oder eines Unternehmens des öffentlichen Rechts geschaffen werden; zweitens die Aufhebung der Umsatzabgabe auf konzerninternen Beteiligungsübertragungen. Die erste Entlastung hat die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen angenommen, die zweite hingegen mit 6 zu 5 Stimmen abgelehnt.

Das Abkommen zwischen der Schweiz und der besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über Rechtshilfe in Strafsachen ( Botschaft des Bundesrates vom 22.11.00; 00.092) wird von der Kommission einstimmig gutgeheissen. Dieses Abkommen bietet ein effizientes Instrumentarium für die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Geldwäscherei. Insbesondere ermöglicht es, Personenidentifikationen vorzunehmen, den Aufenthalt gesuchter Personen zu ermitteln, Schriftstücke zuzustellen, Zeugen und Sachverständige auf dem Gebiet der anderen Partei einzuvernehmen und Häftlinge für Einvernahmen an die andere Partei zu überstellen. Der Abkommenstext entspricht in den Grundzügen dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen.

Die Kommission hatte an ihrer Sitzung vom vergangenen Februar beschlossen, der Standesinitiative des Kantons Aargau, welche die Einführung der Entgeltlichkeit der Rechtsmittelverfahren im Sozialversicherungsbereich (00.301) verlangt, keine Folge zu geben. Sie ist der Meinung, dass dieses Anliegen im Rahmen der Totalrevision des Bundesrechtspflegeorganisation (Botschaft vom 28. Februar 2001) gesamthaft zu prüfen ist. Die Kommission fordert zu diesem Zweck den Bundesrat in einem Postulat auf, Bericht zu erstatten, ob und wie unentgeltliche erstinstanzliche Verfahren, die eine Vermittlung, Schlichtung oder Mediation ermöglichen, ausgebaut werden können und ob bzw. wie dafür die Beschwerdeverfahren entgeltlich auszugestalten sind.

Die Kommission hat am 1. und 2. März 2001 unter dem Vorsitz von Ständerat Dick Marty (FDP, TI) und teils im Beisein von Bundesrat Kaspar Villiger in Bern getagt.

Bern, 02.03.2001    Parlamentsdienste