Bericht der Oberaufsicht über die Bundesfinanzen 2000
Der Tätigkeitsbericht 2000 der Finanzdelegation gibt Auskunft über die verschiedenen Aufgabengebiete der Finanzdelegation, darunter auch deren Aktivität in Personalangelegenheiten des Bundes (Ziff. 3.1). Die Kompetenzen der Finanzdelegation im Personalbereich stützen sich auf eine Vereinbarung mit dem Bundesart aus dem Jahr 1951. Die Finanzkommission hat festgestellt, dass das Erfordernis der Zustimmung der Finanzdelegation dazu beigetragen hat, dass die Kaderfunktionen der Bundesverwaltung nicht unnötig vermehrt und aufklassiert wurden. Das neue Bundespersonalgesetz gewichtet bei den Einstufungen vermehrt die individuelle Leistung und räumt dabei den Departementen und Ämtern einen grösseren Beurteilungsspielraum ein. Um die präventive Wirkung der Finanzdelegation gegenüber zu grosszügigen Einreihungen auch in einem veränderten Umfeld zu erhalten, erteilte die Finanzkommission den Auftrag, die genannte Vereinbarung betreffend die personalpolitischen Kompetenzen der Finanzdelegation an das neue Personalrecht anzupassen und die Überwachung der Personalpolitik des Bundes weiterzuführen.
Budgetweisungen und Subventionen
Die Finanzkommission nahm zur Kenntnis, dass die Weisungen des Bundesrates zum Voranschlag 2002 und zum Finanzplan 2003-2005 dem vom Ständerat am 5. Dezember 2000 als Postulat überwiesenen Vorstoss (00.3600) betreffend Reduktion der Staatsquote entsprechen. Danach hat der Bundesrat das Budget 2002 und den Finanzplan 2003 - 2005 so zu konzipieren, dass sich die Staatsquote unter Ausklammerung des Demographieeinflusses auf die AHV/IV merklich reduziert.
Die Kommission nahm ferner Kenntnis vom 4. Controllingbericht des Eidgenössischen Finanzdepartements an den Bundesrat zur Überprüfung der Bundessubventionen. Es kann festgestellt werden, dass sich die Subventionsüberprüfung verwaltungsintern nach dem vom Bundesrat festgelegten Vorgehen abspielt. Insgesamt 64 anvisierte Massnahmen sind dem Projekt neuer Finanzausgleichs (NFA) zugeordnet; im Bereich NFA hat das Parlament zu beschliessen. Wenn die Subventionsüberprüfung wie vom Bundesrat vorgesehen realisiert werden kann, ist ab dem Jahr 2005 mit einer Sparwirkung von 180 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen.
Die Kommission tagte am Dienstag, 27. März 2001 unter dem Vorsitz von Ständerat Hansheiri Inderkum (C/UR) und in Anwesenheit von Kurt Grüter, Direktor der EFK, sowie Chefbeamten der Eidgenössischen Finanzverwaltung in Bern.
Bern, 27.03.2001 Parlamentsdienste