00.060 Schuldenbremse
Die Schuldenbremse soll als neuer institutioneller Mechanismus eine weitere Verschuldung verhindern. Mit dem Haushaltsziel 2001 enthält die Bundesverfassung bereits Bestimmungen über die Höchstgrenze des Defizits von 2 % der Einnahmen. Mit der Schuldenbremse wird ein Haushaltsausgleich über einen Konjunkturzyklus angestrebt. Dies entspricht der Grundidee im Aufschwung generierte Einnahmenüberschüsse in mageren Jahren ausgegeben zu können. Bis zu einem Fehlbetrag von 6 % der Ausgaben sind vorübergehend auch zusätzliche Schulden möglich. Wenn der Fehlbetrag 6 % der Gesamtausgaben überschritten hat, sind Bundesrat und Parlament jedoch zu Sparmassnahmen verpflichtet.
Die Finanzkommission nahm ausserdem vom Zusatzbericht des Bundesrates vom 11. Januar 2001 zur Botschaft zur Schuldenbremse Kenntnis. Sie begrüsste diese Auslegeordnung über den Stand der Bundesfinanzen bis zum Jahre 2004. Darin wird eindrücklich die Notwendigkeit eines griffigen Instruments zur Verhinderung einer weiteren Verschuldung dargelegt.
Mit 17 zu 2 Stimmen, bei 5 Enthaltungen, beschloss die Finanzkommission Eintreten auf die Vorlage. Eine klare Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Schuldenbremse zwingend einzuführen ist, zur Verhinderung von Defiziten, welche das Funktionieren des Staates und die Erfüllung seiner Aufgaben gefährden.
Bericht der Oberaufsicht über die Bundesfinanzen 2000
Der Tätigkeitsbericht der Finanzdelegation informiert über die verschiedenen Aufgabengebiete, welche von der Finanzdelegation wahrgenommen werden. Ihre Aufgabe ist die laufende, nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes des Bundes (vgl. die Presseinformation der Finanzdelegation vom 27.3.2001 mit Embargo vom 30.3.2001).
Die Finanzkommission nahm Kenntnis vom Bericht der Finanzdelegation für das Jahr 2000. Dem Beispiel ihrer Schwesterkommission folgend (siehe Pressemitteilung vom 27.3.2001) forderte sie die Finanzdelegation auf, weiterhin die Überwachung der Kaderlöhne der Bundesverwaltung wahrzunehmen. Diese Kompetenz stützt sich auf eine Vereinbarung mit dem Bundesrat von 1951, welche in Zukunft den Erfordernissen des neuen Bundespersonalgesetzes anzupassen ist.
Neben der Prüfung des Berichts führten die folgenden Fragen zu lebhaften Diskussionen:
- Angleichung der Bedingungen für Bundesbeamte in besonderen Anstellungsverhältnissen,
- Verbesserung der Koordination und Kooperation der Zusammenarbeit der Stiftung Pro Helvetia und "Präsenz Schweiz",
- Kritik an teilweise zu luxuriösen Ausbaustandards von Bundesbauten, unter anderem der Eidgenössischen Technischen Hochschulen,
- zu hohe Verwaltungskosten bei den Spezialfonds.
Bericht der Finanzkontrolle für das Jahr 2000
Der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) informierte die Kommission über die Tätigkeit seines Amtes im Jahr 2000, welches durch den Abschluss der Restrukturierungen der EFK geprägt war, nachdem die Revision des Finanzkontrollgesetzes von 1999 diesem Amt eine fast totale Autonomie eingeräumt hatte.
4. Controllingbericht über die Subventionen
Die Kommission nahm Kenntnis vom 4. Controllingbericht des Eidgenössischen Finanzdepartements an den Bundesrat zur Überprüfung der Bundessubventionen. Es kann festgestellt werden, dass sich die Subventionsüberprüfung verwaltungsintern nach dem vom Bundesrat festgelegten Vorgehen abspielt. Insgesamt 64 anvisierte Massnahmen sind dem Projekt Neuer Finanzausgleichs (NFA) zugeordnet; im Bereich NFA hat das Parlament zu beschliessen. Wenn die Subventionsüberprüfung wie vom Bundesrat vorgesehen realisiert werden kann, ist ab dem Jahr 2005 mit einer Sparwirkung von 180 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Die Kommission wiederholte ihre Forderung nach Umsetzung der Prinzipien der Subsidiarität und der Sparsamkeit, die als Leitlinien für die Bewilligung von Entschädigungen und Finanzhilfen dienen müssen.
Die Kommission tagte am 29. und 30. März 2001 unter dem Vorsitz von Nationalrat Gerold Bührer (R/SH) und in Anwesenheit von Bundesrat Villiger, Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements, in Bern.
Bern, 30.03.2001 Parlamentsdienste