Die UREK-S empfiehlt ihrem Rat, die Volksinitiative "Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern" ohne Gegenentwurf zur Ablehnung.

Die 1996 eingereichte Volksinitiative "Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern" (98.029) wurde in der Junisession 1999 bis nach der Volksabstimmung vom 24. September 2000 über die "Solar-Initiative" und das "Förderabgabegesetz" ausgesetzt. Der Grund lag in Art. 28 des Geschäftsverkehrsgesetzes, der besagt: "Sind zur nämlichen Verfassungsmaterie mehrere Volksinitiativen eingereicht worden, so ist vorweg die zuerst eingereichte Initiative innert der vorgeschriebenen Fristen zu behandeln. Die übrigen Volksinitiativen sind in der Reihenfolge ihres Eingangs zu behandeln, je innert eines Jahres seit der Volksabstimmung über die zuletzt behandelte". Mittlerweile wurde über die Energie-Umwelt-Initiative und die Solar-Initiative abgestimmt.

Der Nationalrat hat bereits über die vorliegende Volksinitiative befunden. Im Zweitrat hat sich vorerst die Kommission damit befasst.

Die UREK-S liess den Generalsekretär der Grünen Partei der Schweiz zu Wort kommen. Er begründete, weshalb die Grünen an der Initiative festhalten wollen. Die VOX-Analyse des Volksentscheids vom 24. September 2000 habe trotz Ablehnung der Grundnorm erkennen lassen, dass die grundsätzliche Frage einer Verlagerung zu ökologischen Steuern generell günstig aufgenommen wurde. Diese Verlagerung sei Voraussetzung für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch, wie ihn die Verfassung in Artikel 89 vorsehe. Die Grünen wollen auch den Artikel 73 der Verfassung über die Nachhaltigkeit unterstützen, indem sie den Umstieg auf erneuerbare Energien fördern.

Der Vertreter des Bundesrats erläuterte seinen Entscheid, die Initiative sei ohne Gegenentwurf abzulehnen, vor allem mit dem Argument, dem Volksentscheid vom letzten September sei Nachachtung zu verschaffen. Auch wenn das Ziel einer Verlagerung auf erneuerbare Energien weiterverfolgt werde, so lehne der Bundesrat einen neuen Verfassungsartikel in der laufenden Legislatur ab. Er beabsichtige auch nicht, eine Grundnorm in die neue Finanzordnung aufzunehmen. Er sprach sich klar gegen den äusserst ungünstigen Zeitpunkt dieser Initiative aus. Der Bundesrat befürchtet das ernstzunehmende Risiko einer erneuten Abstimmungsniederlage zum Thema der ökologischen Steuerreform.

Die Diskussion zeigte deutlich, dass die Zeit für eine Neuauflage von Gesetzesänderungen zur Einführung ökologischer Steuern ungünstig ist. Die Kommission setzt auf die Einführung der CO2-Abgabe und will die Konkretisierung der freiwilligen Massnahmen aktiv begleiten.

Mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte sie dem Bundesrat zu, ihrem Rat zu empfehlen, die Volksinitiative ohne Gegenentwurf abzulehnen.

Die UREK-S führte anschliessend umfangreiche Anhörungen zum Geschäft Volksinitiativen "Strom ohne Atom" und "MoratoriumPlus" sowie zu einem Kernenergiegesetz (KEG) (01.022) durch und begann mit dem Eintreten. Folgende Organisationen waren vertreten: Die Initianten, economiesuisse, Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, Schweizerische Vereinigung für Atomenergie, Arbeitskreis Kapital und Wirtschaft, Nordwestschweizer Aktionskomitee gegen Atomkraftwerke, Greenpeace und das Forum VERA. Auf das KEG wurde nach ausführlicher Debatte ohne Opposition eingetreten. Die UREK-S beauftragte die Verwaltung mit der Abklärung einiger umstrittener Fragen. Die Detailberatung wird am 6. Juli aufgenommen.

Der Ständerat wird frühestens in der Herbstsession 2001 über die Anträge der UREK-S befinden können.

Die Kommission tagte am 29. und 30. März 2001 unter dem Vorsitz von Erika Forster (R/SG) in Bern.

Bern, 30.03.2001