Die Finanzrechnung der Eidgenossenschaft 2000 schliesst mit einem einmalig hohen Einnahmenüberschuss in der Finanzrechnung ab. Gleichzeitig ist der Schuldenberg des Bundes von 102 auf 108 Milliarden Franken angewachsen. Für eine Entwarnung in der Finanzpolitik besteht deshalb kein Anlass.

Staatsrechnung der Eidgenossenschaft 2000

Die Finanzrechnung 2000 (01.010 sn) weist Ausgaben von 47,1 Milliarden Franken (+3,2% im Vergleich zum Vorjahr), Einnahmen von 51,6 Milliarden Franken (+20,1%) und einen Einnanahmenüberschuss von 4,5 Milliarden Franken aus. Budgetiert war ein Defizit von 1,8 Milliarden Franken. In der Erfolgsrechnung beträgt der Überschuss nur 1,5 Milliarden Franken.

Die Kommission geht davon aus, dass verschiedene Sonderfaktoren zur markanten Zunahme der Einnahmen geführt haben. Mehr Mittel flossen namentlich bei der Verrechnungssteuer, der direkten Bundessteuer und den Stempelabgaben. Im nichtfiskalischen Bereich liegen die Ursachen der Mehreinnahmen in erster Linie in nicht budgetierten, einmaligen Versteigerungserlösen aus den WLL-Funklizenzen und in grösseren Darlehensrückzahlungen der Arbeitslosenversicherung. Ein externes Gutachten lässt darauf schliessen, dass die ausserordentlichen Einnahmen bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben nicht von Dauer sind.

Die zunehmenden Schulden sind dadurch zu erklären, dass in der Bilanz erstmals die Schulden des Bundes gegenüber der Pensionskasse des Bundes (PKB) von 6,8 Milliarden Franken und gegenüber der Pensionskasse der SBB (PHK) von 3,5 Milliarden Franken ausgewiesen werden. Zudem finanzierte der Bund ausserhalb der Finanzrechnung Tresoreriedarlehen und Vorschüsse an den Fonds für Eisenbahngrossprojekte im Ausmass von 1,8 Milliarden Franken.

Die Kommission beantragt die Genehmigung der Staatsrechnung, doch führt sie im Bundesbeschluss einen zusätzlichen Absatz zur Rechnung der Pensions- und Einlegerkasse ein. Die Rechnung 2000 der PKB wird von der Kontrollstelle erstmals seit 1994 ohne Vorbehalt abgenommen.

Nachtrag I zum Voranschlag für 2001

Der erste Nachtrag zum Voranschlag 2001 (01.011 sn) enthält Nachtragskredite im Betrag von insgesamt 929 Millionen Franken. Diese Nachtragskredite erhöhen das gesamte Ausgabenvolumen um 1,9 Prozent; sie liegen deutlich über den Vergleichswerten der vergangenen Jahre. Mehr als die Hälfte dieser Kredite steht mit zwei Bereichen im Zusammenhang, nämlich mit der Umwandlung einer Defizitgarantie zu Gunsten der Expo.02 in ein Darlehen (300 Mio) und mit den Arbeitgeberbeiträgen an die Pensionskasse des Bundes (203 Mio). Die übrigen wichtigen Nachträge betreffen Ausgaben im Militärbereich und finanzielle Folgen von BSE. Die Kommission beantragt Zustimmung zu allen Nachtragskrediten.

Langjahr für die EAV

Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) legt für die nächsten 18 Monate ein Budget (01.007 sn) mit einem Reingewinn von 326,3 Millionen Franken vor. Der Reinertrag der EAV fliesst zu 90 Prozent in die AHV/IV-Kasse. 10 Prozent erhalten die Kantone zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs. Die Kommission begrüsst das gute Ergebnis der EAV und stimmte im Hinblick auf neue Gesetzesbestimmungen der Umstellung auf das Kalenderjahr zu.

Oberaufsicht über Bundesunternehmen

Ebenfalls diskutiert wurden die Probleme, die sich bei der parlamentarischen Oberaufsicht über die Unternehmen Swisscom, Post und SBB stellen. Es wird bezweifelt, ob der Bundesrat die Funktionen der Eignerinteressenwahrung, des Auftraggebers und der Aufsicht genügend abgrenzt.

Übernahme der Strafverfolgungskosten

Schliesslich beantragt die Kommission, die Motion 00.3601 der Finanzkommission des Nationalrates "Abgeltung von Kosten durch die Kantone für die Übernahme der Strafverfolgung durch den Bund" in ein Postulat umzuwandeln. Der Nationalrat hatte den Vorstoss als Motion überwiesen.

Die Kommission tagte 26. April 2001 unter dem Vorsitz von Ständerat Hansheiri Inderkum (C/UR) und Ständerat Hans-Rudolf Merz (R/AR) in Bern.

Bern, 26.04.2001    Parlamentsdienste