Die SPK ist der Ansicht, dass mit den Arbeiten zur Einführung eines Beschwerderechts nicht zugewartet werden soll, bis der Bundesrat voraussichtlich Ende Oktober eine umfassende Revision im Bereich des Bürgerrechtes unterbreitet. Sie hat deshalb für die Ausarbeitung einer Vorlage eine Subkommission unter dem Präsidium von Frau Nationalrätin Dorle Vallender (FDP/AR) eingesetzt mit der Zielsetzung, das Bundesrecht dahingehend zu ändern, dass Einbürgerungsentscheide im Rahmen einer Beschwerde auf die Einhaltung der Grundrechte überprüft werden können.
Anfang Februar hatte der Bundesrat seine Vorstellungen für eine neue Bürgerrechtsregelung präsentiert und ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet, das bis Mitte Mai dauert. In Anlehnung an die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Bürgerrecht sieht auch die Regierung vor, ein Beschwerderecht gegen willkürliche Ablehnungen von Einbürgerungsgesuchen einzuführen.
Weiter hat sich die Kommission durch Herrn Jean-Louis De Brouwer, Leiter der Abteilung Immigration und Asyl der EU-Kommission, Brüssel, eingehend über die Asyl- und Migrationspolitik der Europäischen Union informieren lassen und mit Vertretern der Verwaltung den aktuellen Handlungsbedarf der Schweiz diskutiert.
Die Kommission tagte am 26./27. April 2001 in Bern unter dem Vorsitz von Vreni Hubmann (SP/ZH).
Bern, 27.04.2001 Parlamentsdienste