Vor Jahresfrist hat der Nationalrat einer Motion zugestimmt, mit welcher der Bundesrat aufgefordert wird, die Kantonsregierungen und die EDK zur gemeinsamen Realisierung einer schweizerischen Volksschulmodernisierung aufzufordern (99.3454 Motion Zbinden). Dieser Vorstoss fand in der WBK des Ständerates keine Gnade: Der Bereich der Volksschule ist Sache der Kantone. Sicher stehen gewisse Probleme an, sind Harmonisierungen anzustreben, u.a. was die Lernziele und die Dauer der Schulzeit betrifft. Unerwünscht wäre aber eine Gleichschaltung; auf die Eigenheiten der verschiedenen Kantone und Regionen ist Rücksicht zu nehmen. Im Rahmen der EDK und der regionalen Erziehungsdirektorenkonferenzen wird auf solche Ziele hin gearbeitet. Die Kommission betrachtet dieses Vorgehen als den richtigen Weg und sieht vor, mit diesen Gremien gelegentlich das Gespräch zu suchen. Die Motion wird mit 9 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Nicht nur die Frage allfälliger Reformen auf der Volksschulstufe hat die Kommission an ihrer zweitägigen Sitzung bewegt; sondern sie hat das Thema über alle Stufen bis zur Hochschule angeleuchtet: Auf ihr Ersuchen hin hat sie mit einer Delegation der Dachorganisation der Rektorenkonferenzen aller Vollzeitmittelschulen "TRI S 2" Probleme und Wünsche der Sekundarstufe II erläutert und von den Thesen Kenntnis genommen, die zur künftigen Entwicklung der Sekundarstufe II erarbeitet worden sind. - Eine ganze Palette von Gedanken, Forderungen und Erwartungen wurden in der Diskussion zum Thema "Hochschullandschaft Schweiz im Wandel" sowohl von Seiten der Kommissionsmitglieder wie auch ihrer Gäste - Staatssekretär Charles Kleiber, Staatsrätin Martine Brunschwig Graf (GE), Prof. Christoph Schäublin, Präsident der Schweizerischen Hochschulrektorenkonferenz, Prof. Dr. Gottfried Schatz, Präsident des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates und Prof. Dr. J.- M. Rapp, Rektor der Universität Lausanne, zusammengetragen und lebhaft diskutiert. Unterstrichen wurde wiederholt, dass die neuen Fachhochschulen einen festen, untrennbaren Teil der Hochschullandschaft bilden, dass das Betreuungsverhältnis an den Hochschulen in vielen Fakultäten zu Besorgnis Anlass gibt und hier dringend Handlungsbedarf angezeigt ist, dass die Förderung des akademischen Nachwuchses ein ebenso dringliches Problem darstellt und dass die Strukturen generell einer Vereinfachung bedürfen. Dieser Appell richtet sich auch an die Politik: mehrfach wurde betont, dass dieser ganze Themenbereich unter dem Dach eines einzigen Departements vereinigt werden sollte.
Mit einer vom Nationalrat überwiesenen Motion wird verlangt, die Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer zu ändern, damit a. ausländische Forscherinnen und Forscher, die sich in Ausbildung an den ETH oder andern Hochschulen befinden oder die über ein Doktorat dieser Institutionen verfügen, von dieser Verordnung ausgenommen werden; b. die ETH-Doktoranden eine Jahrsaufenthaltsbewilligung (B) erhalten und damit c. ausländische Forscherinnen und Forscher ab der Promotion eine Niederlassungsbewilligung (C) erhalten (Motion Neirynck 00.3039). Ziel ist eine bessere Integration ausländischer ETH-Ingenieure in der Schweiz; damit soll auch der Wirtschaft geholfen werden, den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften v.a. im Informatikbereich zu überbrücken. (Im vergangenen Sommer hat der Ständerat bereits eine ähnlich lautende Empfehlung verabschiedet (00.3040)). - Die WBK bekundet Mühe mit der von der Motion geforderten sektoriellen Privilegierung. Diese liesse sich aus Gründen der Rechtsgleichheit kaum rechtfertigen. Junge Forscherinnen und Forscher aus Schwellenländern und aus der Dritten Welt sollen auch nicht davon abgehalten werden, in ihre Länder zurückzukehren. Mit 9 zu 1 Stimme beantragt die WBK, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Oppositionslos zugestimmt hat die Kommission dem Rahmenkredit von 750 000 Franken für die Jahre 2002-2006 zu Gunsten der Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende" (01.012 n): Die 1997 gegründete Stiftung hat den Auftrag, die Lebensbedingungen der fahrenden Bevölkerung in der Schweiz zu sichern und zu verbessern und einen Beitrag zur Wahrung ihres kulturellen Selbstverständnisses zu leisten. Die Kommission anerkennt, dass es der Stiftung gelungen ist, mit wenigen Mitteln Beachtliches zu erreichen und zwischen Fahrenden und Sesshaften Verständnis und Vertrauen aufzubauen.
In der Sommersession hat der Ständerat bekanntlich die Frage der Haftpflichtregelung im Gentechnikgesetz (GTG / 00.008 s) zu einer erneuten Überprüfung an die Kommission zurückgewiesen. Die Kommission hat nun eine Subkommission eingesetzt, die sich dieses heiklen Fragenkomplexes im Hinblick auf die nächste Sitzung der WBK vom 27. August annehmen wird.
Die Kommission tagte am 25./26. Juni 2001 unter dem Vorsitz von Ständerat Pierre-Alain Gentil (SP/JU) in Bern.
Bern, 27.06.2001 Parlamentsdienste