Die Kommission ging der Frage nach, wer genau in welcher Form und in welchem Umfang Agrarzahlungen des Bundes im Jahre 1999 erhalten hat. Sie beschränkte sich dabei auf die direkten Empfänger der allgemeinen Direktzahlungen, der Milchzahlungen und der Beiträge für Strukturverbesserungen (untersuchte Zahlungen von total Fr. 2.518 Mrd.). Die Erarbeitung der Datengrundlage gestaltete sich als äusserst aufwendig. Die Daten mussten aus diversen dezentralen Datenbanken der Bundesverwaltung sowie vollziehender Stellen zusammengetragen werden. Dies führte dazu, dass die Kommission in einer ihrer Empfehlungen den Bundesrat auffordert, die Informatiksysteme besser zu koordinieren und zu verknüpfen und dafür eine Homogenisierung der Datenstrukturen auch mit den Vollzugsorganen anzustreben. Aufgrund dieser insbesondere durch den föderalistisch organisierten Vollzug geprägten Datenproblematik ist es bisher dem Bundesamt für Landwirtschaft nicht in jedem Fall möglich, die Berechtigung des Zahlungsempfängers innert kurzer Frist zu überprüfen. Die Forderung nach einer diesbezüglichen Lösung bildet den Inhalt eines von drei Postulaten.
Die Kommission stellt fest, dass 81% der Zahlungen direkt an Landwirtschaftsbetriebe ausbezahlt werden, nichtlandwirtschaftliche Empfänger erhalten 17%. Die Zahlungen an private Vollzugsorganisationen liegen unter einem Prozent. Der Rest der Zahlungen konnte aus technischen Gründen nicht zugeordnet werden. Die Zahlungen kommen also grundsätzlich den gewünschten Empfängern zu. Die vom Bund zu tragenden Vollzugskosten sind dabei infolge des kantonalen Vollzugs minimal. Die differenzierte Identifizierung der Empfänger führte zu Strukturprofilen der Landwirtschaftsbetriebe. Bei den nichtlandwirtschaftlichen Empfängern wurden im Bereich der Milchzahlungen zehn grosse Unternehmen festgestellt, die 80% aller Zahlungen auf sich vereinigen. Aufgrund dieser Marktkonzentration ist aus Sicht der Kommission der durch die Zahlungen ausgeübte Einfluss auf die Marktstrukturen kontinuierlich zu verfolgen. Auch die Wirkung der Milchzahlungen auf den Milchpreis ist aus Sicht der Kommission zu erhellen. Im Bereich der Beiträge für Strukturverbesserungen erhalten Zwangsgenossenschaften mit 48.7%, Landwirtschaftsbetriebe mit 30.4% und die politischen Gemeinden mit 14.2% den Hauptteil der Zahlungen. Hier fordert die Kommission insbesondere, eine grössere Transparenz bei den jeweils verfolgten Zielsetzungen anzustreben.
Da die Agrarzahlungen indirekt eine Lenkungsfunktion gegenüber den Empfängern haben, erachtet die Kommission die empfängerorientierte Wirkungsanalyse als wichtigen Ansatz für die Bewertung der Agrarpolitik des Bundes, der weiterzuverfolgen ist. Auch den indirekten Effekten der Agrarzahlungen (beispielsweise auf die Bodenpreise) ist in Zukunft durch das Departement mehr Beachtung zu schenken. Die Inspektion wurde von einer von Peter Bieri geleiteten Arbeitsgruppe durchgeführt. Sie basiert auf einer Untersuchung der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle.
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates tagte am 3. Juli 2001 unter dem Präsidium von Helen Leumann-Würsch (FDP, LU).
Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission sowie der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle sind auf der Website des Parlaments abrufbar.
Bern, 03.07.2001 Parlamentsdienste