Die Kommission hat sich intensiv mit den Fragen der Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung auseinander gesetzt und dazu verschiedene Experten angehört.
Sie beantragt mit 11 zu 8 Stimmen, der Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Cavalli Folge zu geben (00.441 Strafbarkeit der aktiven Sterbehilfe. Neue Bestimmungen). Gemäss dieser Initiative soll die direkte aktive Sterbehilfe unter bestimmten, klar definierten Bedingungen straffrei werden, d.h. wenn sie dazu dient, einen hoffnungslos kranken, vor dem Tode stehenden Menschen von seinem unerträglichen und unheilbaren Leiden zu befreien. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit muss das Recht in Fällen, wo direkte aktive Sterbehilfe verlangt wird, eine Antwort geben können. Diese Frage muss klar geregelt werden, um Grauzonen und Missbräuche zu vermeiden und die Beziehung zwischen Patient und Arzt transparenter zu machen. Die Minderheit ist der Auffassung, dass der Wunsch zu sterben nicht stabil ist und weitgehend von psychischen Faktoren abhängt. Die Frage über Leben und Tod darf nicht dem Menschen überlassen werden.
Mit 9 zu 8 Stimmen hat die Kommission beschlossen, der Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Vallender (01.407: Verleitung und Beihilfe zur Selbsttötung. Neufassung von Artikel 115 StGB) keine Folge zu geben. Darin wird verlangt, gesetzlich festzulegen, unter welchen Bedingungen die Beihilfe zur Selbsttötung zulässig ist. In den Augen der Mehrheit ist diese Initiative restriktiver als das geltende Recht und deshalb nicht mit der Initiative 00.441 vereinbar, der die Kommission Folge geben möchte. Nach Auffassung der Minderheit müssen Vorschriften erlassen werden, um Missbräuche insbesondere in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen zu verhindern.
Die Kommission hat zudem Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates vom 5. Juli 2000 zum Postulat des ehemaligen Nationalrates Ruffy (94.3370: Sterbehilfe. Ergänzung des Strafgesetzbuches). Ihrer Meinung nach wäre später zu prüfen, ob es für die beiden Formen der Sterbehilfe, die heute als straffrei gelten - die passive und die indirekte aktive Sterbehilfe - einer ausdrücklichen Regelung bedarf. Dieser Frage könnte bei der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Cavalli nachgegangen werden, falls der Nationalrat sich der Kommission anschliessen und dieser Initiative Folge geben sollte.
Die Kommission hat der Revision des Zivilgesetzbuches zwecks Informatisierung des Zivilstandsregisters (Botschaft des Bundesrates vom 14. Februar 2001; 01.014) einhellig zugestimmt. Vorgesehen ist, dass der Bund die Zivilstandsbehörden vernetzt und eine zentrale Datenbank schafft. Heute führen die rund 1750 Zivilstandsämter je vier mit herkömmlichen Mitteln geführte Einzelregister über Geburt, Ehe, Tod und Kindesanerkennungen. Die Kommission schliesst sich dem Ständerat an und beantragt, dass der Bund die Investitionskosten bis zu 5 Millionen Franken übernimmt. Der Bundesrat setzt diesen Höchstbeitrag in seiner Vorlage auf 2,5 Millionen Franken fest.
Die Kommission hat die Parlamentarische Initiative von Nationalrat Remo Galli geprüft
(00.444 Urheberrechtsgesetz. Teilrevision). Diese verlangt, dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Abgeltung für Autoren- und Verfasserleistungen im Bereich Kunst, Kultur und Wissenschaft revidiert und an die WIPO-Vorschriften von 1996, an den in der EU geltenden Standard und an die Entwicklung bei den neuen Darstellungs- Präsentations-, Medien und Vermittlungstechniken angepasst werden. Die Kommission hat mit 13 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen ein Postulat angenommen, das den Bundesrat ersucht zu prüfen, inwieweit bei der aktuellen Revision des Urheberrechtsgesetzes den Forderungen dieser Initiative Rechnung getragen werden kann. Der Initiant hat seine Initiative zurückgezogen.
Mit 16 zu 0 Stimmen und 2 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, der Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Fabio Pedrina (00.447 Vorschlag zu gesetzlichen Änderungen zur wirksameren Bekämpfung des Schmuggels und des organisierten Wirtschaftsverbrechens) Folge zu geben. Die Kommission ist der Meinung, dass die Schweiz auf diesem Gebiet handeln muss. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass der Schmuggel und die organisierte Wirtschaftskriminalität Gegenstand der zurzeit zwischen dem Bundesrat und der Europäischen Union laufenden Verhandlungen bilden. Sollte der Nationalrat dieser Parlamentarischen Initiative Folge geben, wird die Kommission die Ergebnisse dieser Verhandlungen abwarten, bevor sie über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit dieser Initiative beschliessen wird.
Schliesslich sprach sich die Kommission gegen die Aufhebung der Immunität von Nationalrat Blocher aus. Sie hat darüber bereits an der Pressekonferenz vom 2. Juli 2001 informiert.
Die Kommission hat am 2./3.Juli 2001 unter dem Vorsitz von Nationalrat J. Alexander Baumann (SVP, TG) in Bern getagt.
Bern, 05.07.2001 Parlamentsdienste