Linienführung im Kanton Uri
Nach einer Aussprache mit der Neat-Aufsichtsdelegation am 21. Juni 2001 betonte Bundespräsident Moritz Leuenberger seinen Willen zu einer Verständigungslösung für die Linienführung im Kanton Uri. Das Bundesamt für Verkehr informierte zudem, dass eine Machbarkeitsprüfung für eine Schächenunterquerung in Auftrag gegeben wurde.
Die Neat-Aufsichtsdelegation liess sich an ihrer heutigen Sitzung über den aktuellen Stand des Einspracheverfahrens informieren. Sie nahm zur Kenntnis, dass rund 900, inhaltlich weitgehend identische Einsprachen beim Bundesamt für Verkehr eingegangen sind. Die Ergebnisse der hängigen Machbarkeitsstudien - insbesondere zur Unterquerung des Schächens und zur Bergvariante lang - werden für das vierte Quartal 2001 erwartet. Die Neat-Aufsichtsdelegation wird sich mit den Ergebnissen auseinandersetzen, sobald diese vorliegen. Sie bekräftigte gegenüber den Vertretern des Bundesamtes für Verkehr ihren Willen, dass für den Kanton Uri eine Lösung auf konsensualem Weg gefunden werden sollte.
Lötschberg-Basistunnel: Rohbau der zweiten Tunnelröhre im Raum Frutigen
Die Neat-Aufsichtsdelegation nahm Kenntnis vom Entscheid des Bundesamtes für Verkehr (9.8.2001), den Bau der zweiten Tunnelröhre zwischen Frutigen und Wengi-Ey sofort in Angriff zu nehmen. Die damit entstehenden Mehrkosten in der Höhe von 17 Mio. Franken würden bei einem späteren Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels auf zwei Röhren mehr als kompensiert. Diese Lösung bietet aus Sicht der Neat-Aufsichtsdelegation zwar eine ausgezeichnete betriebliche Flexibilität und Leistungsfähigkeit. Sie steht indessen mit der redimensionierten und etappierten Neat nicht ganz im Einklang. Die Neat-Aufsichtsdelegation betont, dass dieser Entscheid nicht als Präjudiz für die Abweichung vom Prinzip Etappierung, wie sie vom Parlament beschlossen wurde, verstanden werden kann. Diese Verschiebung ist für sie nur insofern annehmbar, da es sich um - in Bezug zum Neat-Gesamtkredit - geringe Mehrkosten handelt, die durch Einsparungen in anderen Bereichen der Lötschberg-Achse kompensiert werden sollen. Sie erwartet bis im Herbst 2001 einen Bericht über die konkrete Ausgestaltung dieser Kompensationsmassnahmen.
Umsetzung der Neat-Controlling-Weisung: Behebung der Schwachstellen liegt im Terminplan
Die Neat-Aufsichtsdelegation stellte anfangs 2001 fest, dass die Finanzdaten der Ersteller, die insbesondere für eine zuverlässige Endkostenprognose notwendig sind, nicht die geforderte Konsistenz aufwiesen. Zudem entsprachen die zum Teil eingesetzten Informatiksysteme bei den Erstellern noch nicht den Anforderungen der Neat-Controlling-Weisung (NCW) des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Das zuständige Bundesamt und die Ersteller wurden beauftragt, mit einer Arbeitsgruppe die erkannten Schwachstellen zügig zu beheben.
Wie die Neat-Aufsichtsdelegation an ihrer heutigen Sitzung feststellte, konnte die erste Phase der Grundlagendatenbereinigung planmässig abgeschlossen werden. Die Behebung aller Schwachstellen bis anfangs 2002 ist aus heutiger Sicht erreichbar. Parallel dazu sollte auch die Aktualisierung und Vervollständigung der NCW als wichtigstem Steuerungsinstrument des Bundes gegenüber den Erstellern bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.
Aufstockung des Neat-Gesamtkredits wegen neuem Neat-Teuerungsindex
Am 3. Juli 2001 hat der Bundesrat von der neuen Methodik zur Messung der Neat-Teuerung Kenntnis genommen. Die Neat-Aufsichtsdelegation hatte die Erarbeitung des neuen Neat-Index seit längerer Zeit eng mitverfolgt. Als Folge der neu berechneten höheren Teuerung musste der Bundesrat den Neat-Gesamtkredit um 2'104 Mio. Franken aufstocken. Der rückwirkende Ersatz des ZIW durch den neuen Index (1991-1998) schlägt damit mit 1'285 Mio. Franken, die effektiv eingetretene Teuerung (1991-1998) mit 819 Mio. Franken zu Buche. Der neue Neat-Gesamtkredit beträgt neu 14,704 Mrd., der Objektkredit "Reserven" 1,948 Mrd. Franken (neue Preisbasis 1998).
Ceneri-Basistunnel
Ceneri-Basistunnel
Der Bundesrat hatte am 3. Juli 2001 beschlossen, den Ceneri-Basistunnel als ein Tunnelsystem mit zwei Einspurröhren zu realisieren. Dies führt zu Mehrkosten von 490 Mio. Franken, die durch den Objektkredit "Reserven" getragen werden. Da der Bau eines Systems mit einer Doppelspurröhre nach heutigem Stand der Sicherheitstechnik ein Sicherheitsstollen mit Kosten von rund 200 Mio. Franken nötig geworden wäre, liegt die effektive Preisdifferenz zwischen den beiden Systemen bei rund 290 Mio. Franken. Dank dem schnelleren Vortrieb kann die Bauzeit um zwei bis drei Jahre reduziert werden.
Die Neat-Aufsichtsdelegation liess sich über den genauen Zeitplan für den Bau des Ceneri-Basistunnels orientieren. Sie nahm Kenntnis davon, dass für die Freigabe des gesperrten Teils des Neat-Gesamtkredits für den Ceneri und den Zimmerberg dem Parlament bis Ende 2002 eine Botschaft vorgelegt werden wird. Der Bundesrat behält sich zudem vor, spätestens im Jahre 2009 den integralen Vollausbau zu Gunsten einer etappierten Realisierung zu reduzieren. Gegebenenfalls müsste Artikel 5bis des Alpentransit-Beschlusses (finanzierte Neat-Investitionen) mittels einer weiteren Botschaft an das Parlament entsprechend angepasst werden.
Die Neat-Aufsichtsdelegation tagte am 15. August 2001 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Büttiker (FDP/SO) in Bern. Für den ausgeschiedenen Ständerat This Jenny (SVP/GL) rückte Ständerat Hans Hofmann (SVP/ZH) als Vertreter der Geschäftsprüfungskommission in die Neat-Aufsichtsdelegation nach. Die Sitzung fand in Anwesenheit der Direktoren des Bundesamtes für Verkehr und der Eidgenössischen Finanzkontrolle, ihrer Mitarbeiter sowie der Geschäftsleiter und Finanzverantwortlichen der AlpTransit Gotthard AG und der BLS AlpTransit AG statt.
Bern, 15.08.2001 Parlamentsdienste