Auf Bildungsleistungen wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Auslegungsschwierigkeiten führten aber dazu, dass der Nationalrat im Rahmen einer Parlamentarische Initiative (01.418) diese Ausnahme von der Steuerpflicht im Gesetz neu festlegte. Dabei beschloss er einhellig, dass die bisherige Praxis, Prüfungsgelder von der Steuer zu befreien, neu auch im Gesetz über die Mehrwertsteuer verankert werden soll. Die WAK des Ständerates stimmt diesem Anliegen zu.
Zugleich hiess der Nationalrat einstimmig den Vorschlag gut, die Befreiung von der Mehrwertsteuer im Bildungsbereich noch mehr auszuweiten. So sollen Dienstleistungen, wie Sekretariatsarbeiten oder Inkasso von Gebühren, auch dann von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden, wenn sie von der Prüfungsorganisation an einen Dritten ausgelagert wurden. Die WAK des Ständerates lehnt aber diese Ausweitung ab, die mit Einnahmeausfällen von 2-3 Millionen Franken pro Jahr verbunden wäre. Sie erinnert, dass in andern Bereichen ähnliche ausgelagerte Dienstleistungen der Mehrwertsteuer unterliegen. Würde der Vorschlag des Nationalrates in Kraft treten, kämen somit mit Sicherheit Anschlussbegehren aus anderen Branchen. Die Kommission will aber am Grundsatz festhalten, dass Ausnahmen von der Steuer nur möglichst restriktiv zugelassen werden. Zudem entstehen mit jeder Ausnahme von der Steuerpflicht neuerliche Abgrenzungsschwierigkeiten, was unweigerlich zu Komplikationen und Ungerechtigkeiten führen kann.
Das Landwirtschaftsgesetz sieht vor, dass der Bundesrat einen Milchzielpreis festlegt. Damit sollen die Milchproduzenten über eine Orientierungsgrösse verfügen. Mittels einer Motion (00.3386) hat der Nationalrat beschlossen, diese Bestimmung in eine Kann-Formulierung umzuwandeln. Die WAK unterstützt mit 10:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen diesen Vorstoss. Wie der Bereich der Milchwirtschaft neu geregelt werden soll, wird im Rahmen der Revision des Landwirtschaftsgesetzes, zu der im Herbst die Vernehmlassung eröffnet wird, festzulegen sein.
Die Kommission tagte am 16. und 17. August 2001 (teilweise im Beisein der Bundesräte Villiger und Couchepin) im Kanton ihres Präsidenten, Ständerat Franz Wicki (CVP/LU). Sie benutzte die Gelegenheit, sich über zwei innovative Unternehmen des Kantons Luzern zu orientieren. Sie zeigte sich vom wirtschaftlichen Erfolg der Emmi AG beeindruckt, die innert 4 Jahren ihren Umsatz auf 1,3 Milliarden Franken verdoppeln konnte und dabei rund 400 Stellen geschaffen hat. Auch die Schindler Aufzüge AG kann in den letzten Jahren wiederum eine eindrückliche Betriebsleistung vorweisen. Verschiedene Innovationen, wie die Zielrufsteuerung ("intelligentes Aufzugsystem") sollten Gewähr dafür bieten, dass das Unternehmen auch in Zukunft seine Spitzenstellung im Markt aufrecht hält. Schliesslich besichtigte die WAK auch das eindrückliche Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL). Dieser einmalige Veranstaltungsort hat für die Zentralschweiz eine grosse wirtschaftliche Bedeutung. So löste das KKL indirekt sehr hohe Investitionen in die Luzerner (Tourismus-) Infrastruktur aus.
Bern, 20.08.2001 Parlamentsdienste