In ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause hat sich die Geschäftprüfungsdelegation mit verschiedenen Fragen aus dem Bereich des Staatsschutzes und des Nachrichtendienstes beschäftigt.
Internet-Kriminalität
Die Delegation hat den Bericht einer interkantonalen Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen, der vom Dienst für Analyse und Prävention (DAP) geleitet wurde und Massnahmen zur effizienten Bekämpfung des Missbrauchs der Informations- und Kommunikationsmittel erarbeitete. Der Bericht schlägt insbesondere vor, dass der Bund im Bereich der Internetüberwachung auf nationaler Ebene wieder die Führungsrolle übernimmt. Dem DAP soll die Organisation einer systematischen Internet-Recherche nach strafbaren Inhalten übertragen werden (Internet Monitoring). Zudem soll bei der Bundeskriminalpolizei eine Clearingstelle geschaffen werden, die die Anzeige- und Verfahrenskoordination Ermittlungsverfahren im Bereiche der Internet-Kriminalität wahrnimmt.
Zurzeit ist aber noch ungeklärt, wie die Kosten solcher Tätigkeiten zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt werden sollen. Der Bund schlägt vor, dass er selber einen Drittel, die Kantone zwei Drittel der Kosten übernehmen. Diese Lösung ist deshalb gerechtfertigt, weil die strafrechtliche Verfolgung von Missbräuchen in der Informationstechnologie praktisch ausschliesslich Sache der Kantone ist. Dies gilt insbesondere für die Gewaltdartsellungen (Art. 135 StGB), die Pornografie (Art. 197 StGB) und die Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB).
Für die Delegation wiegt das Problem so schwer, dass eine rasche Lösung der Finanzierungsfrage vordringlich ist.
Kontakte der Staatsschutzorgane mit dem Ausland, G-8-Gipfel in Genua
Die Delegation hat eine umfassende Information über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit dem Ausland im Bereich Staatsschutz verlangt. Im Moment arbeitet der DAP (Dienst für Analyse und Prävention ; vormals Bundespolizei) mit etwa 60 ausländischen Sicherheitsbehörden zusammen. Die vollständige Liste der Kontakte liegt der Delegation vor.
Die Grundsätze der Bekanntgabe von Personendaten an ausländische Behörden sind im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) und den entsprechenden Ausführungsverordnungen geregelt. Nach diesen Erlassen kann der DAP Personendaten an ausländische Behörden weitergeben, wenn (i) die Information benötigt wird, um ein auch in der Schweiz strafbares Verbrechen oder Vergehen zu verhindern oder aufzuklären und wenn (ii) es zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen der Schweiz oder des Empfängerstaates unerlässlich ist (Art. 17 Abs. 3 BWIS).
Die Delegation liess sich an ihrer Sitzung über die Zusammenarbeit des Bundes mit Italien im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel vom 20.-22. Juli 2001 im Einzelnen orientieren. Dazu lagen ihr Informationen über sämtliche Daten vor, die den italienischen Sicherheitsbehörden übermittelt worden sind.
Die Delegation stellt zusammen mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten fest, dass die Bekanntgabe von Personendaten an die italienischen Behörden gesetzlich zulässig waren.
Schweiz - Südafrika
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika während des Apartheid-Regimes sind kürzlich erneut in die Schlagzeilen geraten. Deshalb hat der Vorsteher des VBS eine interne Untersuchung angeordnet, die die Beziehungen zwischen den Nachrichtendiensten der Schweiz und Südafrikas noch einmal überprüfen soll. Zudem soll untersucht werden, ob bestimmte Dokumente widerrechtlich vernichtet worden sind.
Die Delegation unterstützt die Entscheidung des Vorstehers des VBS. Sie hat ihm mitgeteilt, dass sie seine Sorge bezüglich der Transparenz teilt, und hat ihm ihre volle Unterstützung angeboten.
Die Delegation hält nach wie vor an ihrer Sicht der Dinge fest, wie sie im Bericht von 1999 dargestellt ist (BBl 2000 563). Dies gilt insbesondere für die Feststellung, dass in der Vergangenheit Dokumente des Nachrichtendienstes vernichtet worden sind. Die Delegation unterstreicht mit aller Deutlichkeit, dass sie sich in ihrem Bericht nie über die Widerrechtlichkeit der Aktenvernichtung geäussert hat (vgl. Ziff. 31 des Berichts), sondern sich auf die Feststellung von Tatsachen beschränkte.
SATOS/ONYX
Die Delegation verfolgt den Verlauf der Einführung von SATOS/ONYX. An ihrer Sitzung stellte sie fest, dass einzelne zentrale Benutzungsgrundsätze von SATOS/ONYX noch nicht definitiv festgelegt sind, obwohl das System zum Teil schon in Betrieb ist. So fehlen vor allem noch Leistungsvereinbarungen zwischen den Systembetreibern und den Nachrichtendiensten und ein Kontrollkonzept. Die Delegation hat den Sicherheitsausschuss des Bundesrates aufgefordert, diese Lücken bis spätestens Ende 2001 zu schliessen.
Angesichts dieser Verzögerungen, für die sie nicht selber einzustehen hat, sieht sich die Delegation gezwungen, ihren auf den Herbst 2001 versprochenen Bericht zuhanden der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte auf den Frühling 2002 zu verschieben (vgl. die Pressemitteilung der Delegation vom 27. März 2001).
Die Delegation der Geschäftsprüfungskommissionen hielt ihre Sitzung am 20. und 21. August 2001 unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (CVP, LU) in Bern ab.
Bern, 22.08.2001 Parlamentsdienste