Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates spricht sich mit drei Vorstössen an den Bundesrat für Massnahmen aus, die den Auslandschweizern die Ausübung ihrer politischen Rechte erleichtern sollen. Zur Diskussion stehen insbesondere administrative Erleichterungen, aber auch die bessere Information der Auslandschweizer über die politischen Vorgänge in ihrer Heimat.

Seit 1977 verfügen die Auslandschweizerinnen und -schweizer über das Stimm- und Wahlrecht in eidgenössischen Angelegenheiten. Bei der tatsächlichen Ausübung dieses Rechtes ergeben sich naturgemäss einige praktische Schwierigkeiten. Die Lösung dieser Probleme - soweit sie überhaupt in der Macht des schweizerischen Gesetzgebers und der schweizerischen Behörden liegt - ist nicht nur für die Auslandschweizerinnen -und schweizer, sondern auch insgesamt für den korrekten Ablauf der Wahlen und Abstimmungen von Bedeutung, können doch die Stimmen aus dem Ausland bei knappen Abstimmungsergebnissen unter Umständen ausschlaggebend sein. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates hat daher Vertretungen der offiziellen "Auslandschweizer-Organisation" (ASO) und der "Groupe d'Etude Helvétiques de Paris" (GEHP) angehört und ihre Anliegen geprüft.

Als Resultat dieser Prüfung hat die Kommission drei Kommissionsvorstösse beschlossen:

  • Mit einer Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, einen Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer vorzulegen. Personen, die regelmässig an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen, sollen von der Pflicht enthoben werden, sich alle vier Jahre wieder ins Stimmregister eintragen zu müssen.
  • Mit einer Empfehlung wird der Bundesrat eingeladen, seinerseits den Kantonen zu empfehlen, dass die Stimmregister der Auslandschweizer nicht mehr von den Gemeinden geführt werden. Eine Zentralisierung auf kantonaler Ebene ermöglicht eine effizientere Abwicklung der Stimmkorrespondenz mit den Auslandschweizerinnen und -schweizern. Überhaupt sollten die Kantone besser auf einen möglicht frühzeitigen Versand des Stimm- und Wahlmaterials ins Ausland achten. Eine weitere durch den Bundesrat zu übermittelnde Empfehlung an die Kantone geht dahin, dass sie das Wahlrecht für Auslandschweizer bei den Ständeratswahlen einführen sollten, sofern sie dies nicht bereits getan haben.
  • Mit einem Postulat wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie im Rahmen des neuen Radio- und Fernsehgesetzes die Information der Auslandschweizer über das politische Geschehen in der Heimat mit Kurzwellensendungen sichergestellt werden kann, solange eine flächendeckende Information mit anderen Mitteln (insb. per Internet) nicht gewährleistet ist.

Abgelehnt hat die Kommission den in Auslandschweizerkreisen entwickelten Vorschlag, analog dem französischen Vorbild einen "Auslandschweizerrat" zu schaffen, der von den immatrikulierten Auslandschweizern in allgemeiner, geheimer und direkter Wahl bestellt würde. Der immense administrative Aufwand, den dieses Gremium verursachen würde, erscheint nicht gerechtfertigt, da die bestehende "Auslandschweizer-Organisation" (ASO) die Funktion eines repräsentativen Konsultativorgans zufrieden stellend erfüllt.

Die Kommission tagte am 27. August 2001 unter dem Vorsitz von Ständerat Maximilian Reimann (AG/SVP).

Bern, 28.08.2001    Parlamentsdienste