Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ist einstimmig auf einen Gesetzesentwurf zur Regelung der Sterilisationsfrage eingetreten. Die Vorlage bestimmt die Voraussetzungen und Verfahren, die in Zukunft bei Sterilisationen zu beachten sind, und sieht die Entschädigung von Personen vor, die in der Vergangenheit zwangssterilisiert oder zwangskastriert worden sind.

Die Kommission ist im Rahmen einer parlamentarischen Initiative, welche die Entschädigung von Personen verlangt, die gegen ihren Willen sterilisiert wurden (99.451 Pa.Iv. Zwangssterilisationen. Entschädigung für Opfer), auf eine Gesetzesvorlage einstimmig eingetreten, die nicht nur die Entschädigung von in der Vergangenheit zwangssterilisierten oder zwangskastrierten Personen regelt, sondern auch bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Sterilisation in Zukunft rechtlich zulässig ist und welche Verfahren dabei zu beachten sind. Nach vorsichtiger Schätzung der Kommission dürften die möglichen Entschädigungen 15 Millionen Franken nicht übersteigen. Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.

Die Kommission hat einer Motion des Ständerates einhellig zugestimmt, welche den Bundesrat beauftragt, eine Regelung im Strafrecht vorzulegen, um zu verhindern, dass das Internet für strafbare Handlungen missbraucht wird (00.3714 Mo. SR [Pfisterer Thomas]. Netzwerkkriminalität. Änderung der rechtlichen Bestimmungen). Die Kommission ist der Meinung, dass der Internet-Bereich dringend einer Regelung bedarf, um insbesondere die Verbreitung von Kinderpornografie zu bekämpfen. Sie ist wie der Bundesrat der Auffassung, dass die Frage der Verantwortlichkeit der Zugangsvermittler (Internet-Provider) nicht a priori ausgeschlossen, sondern bei der Erarbeitung der Gesetzgebung gesamthaft geprüft werden sollte. Regelungsbedarf besteht zudem auch im zivil- und verwaltungsrechtlichen Bereich.

Die Kommission ist bei der Differenzbereinigung bezüglich des Entwurfs zum Designschutz-Gesetz (00.018) den Beschlüssen des Ständerats gefolgt, welche praxisbezogenen Anforderungen Rechnung tragen. Diese Vorlage wird in der kommenden Herbstsession beraten.

Ferner hat die Kommission die Detailberatung zum Bundesgetz über das Jugendstrafrecht (98.038) fortgesetzt. Sie hat die Strafmündigkeit auf 10 Jahre festgesetzt und ist damit dem Beschluss des Ständerates gefolgt.

Die Kommission hat am 27. und 28. August 2001 unter dem Vorsitz von Nationalrat J. Alexander Baumann (SVP, TG) in Gottlieben (TG) getagt.

Bern, 29.08.2001    Parlamentsdienste