Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Prüfung des Gegenentwurfs zur Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" (99.076) fortgesetzt. Sie hat ein Konzept verabschiedet, das vom Entscheid des Nationalrates abweicht. Dieses sieht im Gegensatz zum Gegenvorschlag des Bundesrates vor, dass die Vergleichsmieten nicht zur Rechtfertigung von Mietzinserhöhungen herangezogen werden, sondern lediglich, um alle fünf Jahre auf Ersuchen des Mieters oder der Mieterin zu überprüfen, ob der Mietzins missbräuchlich ist. Die Kommission tritt für die Beibehaltung des geltenden Rechts ein, wonach die Bestimmungen über den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen auch für Geschäftsräume gelten. Die Mietzinse gelten als nicht missbräuchlich, wenn sie einmal jährlich im Ausmass des Anstiegs des Landesindexes der Konsumentenpreise erhöht werden. Die Anfangsmiete ist dann missbräuchlich, wenn sie die Mietzinse vergleichbarer Wohnungen um mehr als 15 Prozent überschreitet.
Die Kommission wird die Arbeiten an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.
Im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023) hat sich die Kommission für Rechtsfragen eingehend mit der Frage der Aufsicht über die neuen Gerichte und der Wahl der Richter und Richterinnen befasst. Sie hat beschlossen, eine Justizkommission zu schaffen. Diese soll für die reibungslose Abwicklung der Tätigkeiten des zukünftigen Bundesstrafgerichts und des zukünftigen Bundesverwaltungsgerichts sorgen. Die Justizkommission soll nicht nur diese Aufsichtsaufgaben wahrnehmen, sondern die neuen Bundesgerichte auch bei der Lösung von Problemen beraten, die mit den Abläufen oder der Organisation zusammenhängen. Nach Auffassung der Kommission sollen die Richter und Richterinnen des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts nicht vom Bundesrat, sondern von der Bundesversammlung gewählt werden. An der Vorbereitung der Richterwahlen soll die Justizkommission ebenfalls beteiligt sein. Es ist vorgesehen, ihre Kompetenz später auch auf das Bundesgericht auszudehnen. Darüber wird bei der Behandlung des Gesetzes über das Bundesgericht entschieden werden.
Die Kommission wird ihre Arbeit Mitte November fortsetzen. Sie plant, dem Ständerat die Entwürfe zu einem Bundesgesetz über das Bundesstrafgericht und zu einem Bundesgesetz über die Justizkommission in der Wintersession 2001 vorzulegen. Sie hat sich zudem grundsätzlich dafür ausgesprochen, dass gleichzeitig über den Sitz der neuen Bundesgerichte entschieden werden soll.
Die Kommission hat am 25. und 26. Oktober unter dem Vorsitz von Ständerat Dick Marty (R/TI) in Cademario (TI) getagt.
Bern, 26.10.2001 Parlamentsdienste