Mit einer Drittstaatenregelung, Sanktionen gegen Fluggesellschaften des konzessionierten Linienverkehrs sowie einer weiteren Beschränkung der Sozialhilfe für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene beabsichtigt die Initiative, die Attraktivität der Schweiz als Asylland weiter zu verringern.
Einerseits zielt die Initiative mit der vorgeschlagenen Drittstaatenregelung darauf ab, auf Asylgesuche von Personen, die über einen vom Bundesrat als sicher bezeichneten Drittstaat in die Schweiz eingereist sind, nicht mehr einzutreten. Die SPK ist der Meinung, dass dieser Vorschlag weder geeignet ist, die Attraktivität der Schweiz zu verringern, noch die Frage der Vollziehbarkeit von Wegweisungen berücksichtigt. Im Rahmen der laufenden Teilrevision des Asylgesetzes schlägt der Bundesrat eine Drittstaatenregelung vor, die nach der Meinung der SPK den Schwierigkeiten beim Vollzug der Wegweisungen besser Rechnung trägt. Die Botschaft zu dieser Gesetzesrevision soll bis zum Zeitpunkt der Volksabstimmung über die Asylinitiative (voraussichtlich September 2002) vorliegen.
Andererseits verlangt die Initiative, dass Fluggesellschaften, die Asylbewerber ohne gültige Papiere in die Schweiz transportieren, sanktioniert werden können. Dieses Anliegen wurde bereits in den Vorentwurf des Ausländergesetzes aufgenommen. Die SPK stellt sich hinter den Vorschlag des Bundesrates, wonach die Regelung nicht nur den konzessionierten Linienverkehr, sondern den gesamten Luftverkehr umfassen soll und nach Bedarf auf weitere Arten der grenzüberschreitenden Personenbeförderung angewandt werden soll.
Schliesslich will die Initiative die Sozialhilfe für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene weiter abbauen. Die SPK stellt fest, dass diese bereits heute rund 20 Prozent unter den Ansätzen für die übrigen Sozialhilfeempfänger liegt. Zudem wurde die Einschränkung der freien Arzt- und Versicherungswahl, die Einführung eines Systems kantonaler Vertrauensärztinnen und -ärzte sowie eine auf die Schmerzbekämpfung und Zahnerhaltung beschränkte zahnmedizinische Versorgung für alle Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen im Rahmen des geltenden Rechs bereits erfüllt.
Frau Ständerätin Christiane Brunner verlangt mit einer parlamentarischen Initiative (01.409) die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, damit der Bundesrat auf die Lohnpolitik der Unternehmungen in ausschliesslichem oder mehrheitlichem Bundesbesitz verbindlich einwirken kann. Die Kommission begann ihre Beratungen über diese Initiative, wird aber ihre Schlussfolgerungen erst ziehen, wenn der Bundesrat wie in Aussicht gestellt noch vor Jahresende seine Grundsätze zu diesem Thema festgelegt haben wird.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates tagte am 29. Oktober 2001 in Laufenburg (AG) unter dem Vorsitz von Herrn Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG). Sie wird ihre Sitzung in Laufenburg am 30. Oktober fortsetzen und die Beratung des Entwurfes des Parlamentsgesetzes (01.401) beginnen.
Laufenburg, 29.10.2001 Parlamentsdienste