Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates beantragt mit 12 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Zuständigkeit des UNO-Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung für die Entgegennahme und die Erörterung von Mitteilungen gemäss Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierungen zu anerkennen. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz den bei der Ratifizierung des Übereinkommens im Jahre 1992 angebrachten Vorbehalt zu diesem Artikel aufhebt und den Opfern von rassistischer Diskriminierung somit ein zusätzliches, subsidiäres Instrument zur Verfügung stellt, das ihnen den Weg zu einem individuellen Mitteilungsverfahren eröffnet, nachdem sie die nationalen Gerichtsinstanzen durchlaufen haben. Die Kommission hat einen Nichteintretensantrag mit 12 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt und ist nach ausführlicher Diskussion dem Bundesrat gefolgt. Sie stimmt mit ihm überein, dass die Schweiz mit der Annahme dieses Artikels einen weiteren Beweis ihres Einsatzes für die Menschenrechte erbringt.
Die Kommission hat der Revision der Stockholmer Konvention zur Errichtung der europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) zugestimmt (01.058). Die bevorstehende Inkraftsetzung der sektoriellen Abkommen ermöglicht es, die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verbessern und zu erleichtern. Mit der Revision des EFTA-Übereinkommens sollen auch innerhalb der EFTA die gleichen gegenseitigen Vorteile gewährleistet werden. Die Kommission hat den entsprechenden Gesetzesänderungen einhellig zugestimmt, welche den bereits im Zusammenhang mit den sektoriellen Abkommen vorgenommenen Anpassungen im Bereich der Personenfreizügigkeit und der technischen Handelshemmnisse entsprechen.
Die Kommission hat ferner verschiedene Experten über die Lage in Zentralasien angehört. Dabei kamen folgende Themen zur Sprache:
- Stellenwert der zentralasiatischen Länder für die Schweiz im Zusammenhang mit der Schweizer Stimmrechtsgruppe im IWF und in der Weltbank sowie mit der schweizerischen Entwicklungshilfe an diese Länder;
- Schlussfolgerungen für die Aussen-, Aussenwirtschafts- und internationale Finanzpolitik der Schweiz.
Der Vorsteher des EDA, Bundesrat Joseph Deiss, orientierte die Kommission über die durch die Anschläge vom 11. September 2001 ausgelöste Krise in Zentralasien, über die Luftangriffe auf Afghanistan und die Wirren in den Nachbarländern Afghanistans. Die Kommission erfuhr dabei mit Genugtuung, dass die Schweiz ihre Projekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe in dieser Region weiterführt und für die Hilfe an afghanische Flüchtlinge fünf Millionen Franken bereitgestellt hat. Die Kommission unterstützt die in diesem Zusammenhang geführte Politik des Bundesrates, denn es ist wichtig, dass die Schweiz ihre Präsenz in diesen Ländern sichert und ausbaut.
Im Weiteren befasste sich die Kommission gemäss Art. 47bis a GVG eingehend mit dem Verhandlungsmandat für die WTO-Ministerkonferenz von Doha/Katar vom 9. bis 13. November 2001. Die Mehrheit der Kommission war mit dem Verhandlungsmandat einverstanden.
Die Kommission hat am 29. und 30. Oktober 2001 unter dem Vorsitz von Nationalrat Claude Frey (R/NE), Vizepräsident der APK-N, und im Beisein der Bundesräte Joseph Deiss und Pascal Couchepin in Bern getagt.
Bern, 30.10.2001 Parlamentsdienste