Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates spricht sich mit 19 zu 3 Stimmen und 2 Enthaltungen für die Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes bis Ende 2003 aus. Sie beantragt im Weiteren einstimmig, den Verpflichtungskrediten von 410 Millionen Franken für militärische Immobilien zuzustimmen. Schliesslich beantragt sie mit 14 zu 4 Stimmen, eine Motion abzulehnen, welche eine Kostenbeteiligung des VBS an Sanierungen oder Neubauten von Schiessanlagen verlangt.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-NR) beantragt mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes bis zum Dezember 2003 zuzustimmen. Die vom Bundesrat in seiner Botschaft vom 12. September 2001 vorgeschlagenen Massnahmen - Selbstschutz, Kollektivschutz des Kontingentes, Einsatz eines Lufttransportmittels - entsprechen nach Auffassung der Kommission vollumfänglich dem, was im Rahmen der Revision des Militärgesetzes und bei der Abstimmungskampagne angekündigt wurde, und sie ermöglichen, die Einsätze des Kontigentes zu optimieren. Die Kommission hat deshalb einen Antrag auf Nichteintreten mit 19 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Die Kommission ist im Übrigen der Meinung, dass die Präsenz der Swisscoy so lange aufrechterhalten werden muss, bis in der Region eine Stabilisierung ersichtlich ist. Allerdings lehnte sie einen Antrag ab, den Einsatz bis Ende 2005 zu verlängern und das Einsatzkontingent auf 250 Personen aufzustocken. Die Stationierung bewaffneter Truppen muss ihrer Meinung nach politisch abgestützt sein. Folglich muss über derartige Einsätze regelmässig auf politischer Ebene entschieden werden. Die Kommission hat sich erstmals im Rahmen des neuen Militärgesetzes zu einem solchen Einsatz geäussert. Dieses sieht in Artikel 66b vor, dass ein bewaffneter Einsatz, der entweder über 100 Armeeangehörige zählt oder länger als 3 Wochen dauert, der Zustimmung der Bundesversammlung bedarf.

Die Kommission beantragt einstimmig (19 Stimmen), den Verpflichtungskrediten von insgesamt 409,387 Millionen Franken zuzustimmen, welche der Bundesrat für militärische Immobilien vorsieht (01.035, Immobilienbotschaft Militär 2002). Diese Kredite sind in den Augen der Kommission in verschiedener Hinsicht notwendig: Sie garantieren einen modernen Ausbildungsrahmen, stützen sich zum Teil auf frühere Beschlüsse (so beispielsweise die FLORAKO-Bauten), oder dienen dazu, gewisse Objekte an die neuen Normen anzupassen. In diesem Sinne stimmte die Kommission der auf 29,8 Millionen Franken veranschlagten 2. Bauetappe des Taktischen Trainingszentrums (TTZ) in Kriens zu. In ihren Augen ist es wichtig, dass dieses Zentrum, dessen erste Bauetappe zwischen 1995 und 1998 ausgeführt wurde, fertiggestellt werden kann. Dieses Vorhaben rechtfertigt sich umso mehr, als im Zusammenhang mit der Armee XXI ein vermehrter Akzent auf die Ausbildung des Führungskaders gelegt werden muss. Der zweite Simulator soll auch die Führungsausbildung auf Gebieten wie Subsidiäreinsätze, friedenserhaltende Operationen oder komplexe Bevölkerungsschutzeinsätze ermöglichen. Die Kommission ist der Meinung, dass die Infrastruktur des TTZ mit den vorgeschlagenen Massnahmen optimal ergänzt wird.

Die Kommission beantragt mit 14 zu 4 Stimmen, die Motion des Ständerates (01.3303) abzulehnen, welche verlangt, dass das VBS sich an den Kosten von aufgrund der Umweltschutzauflagen notwendigen Sanierungen bzw. Neubauten von Schiessanlagen beteiligt. Sie bestreitet nicht, dass in gewissen Kantonen diesbezüglich Koordinationsschwierigkeiten bestehen, ist aber der Meinung, dass bei einer Umsetzung dieser Motion jene Gemeinden und Kantone bestraft würden, die diese Auflagen bereits erfüllt haben. Nach Auffassung der SiK-NR lässt sich dieses Problem nur über den Finanzausgleich auf kantonaler Ebene regeln.

Die SiK-NR stimmt ferner den im Leistungsauftrag der Vollzugsstelle für den Zivildienst festgelegten strategischen Zielen zu. Sie hat eine positive erste Bilanz über die Tätigkeiten des Genfer Zentrums über die demokratische Kontrolle der Streitkrräfte gezogen und sich im Weitern über den neusten Stand in Sachen "Südafrika/Nachrichtendienst" orientieren lassen.

Abschliessend dankte die Kommission ihrem Präsidenten für seine ausgezeichnete Arbeit in der ersten Legislaturhälfte. Die Kommission hat am 12. und 13. November 2001 unter dem Vorsitz von Nationalrat Boris Banga (SP/SO) in Bern getagt.

Bern, 13.11.2001    Parlamentsdienste