Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat mit grossen Mehrheiten beschlossen, auf die fünf Vorlagen des Bundesrates zur Bürgerrechtsrevision einzutreten. Hingegen beantragt sie dem Nationalrat, die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" zur Ablehnung zu empfehlen.

Das vom Bundesrat vorgelegte Paket zur Bürgerrechtsrevision (01.076n) besteht aus zwei Verfassungs- und drei Gesetzesvorlagen. Als zentrale Reformpunkte werden die erleichterte Einbürgerung für Personen der zweiten Generation, das Bürgerrecht durch Geburt für Personen der dritten Generation sowie die Einführung eines Beschwerderechts gegen diskriminierende Einbürgerungsentscheide vorgeschlagen. Gleichzeitig sollen die Einbürgerungsgebühren der Kantone harmoinisiert und Verfahrensvereinfachungen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden realisiert werden. Schliesslich soll die im internationalen Vergleich sehr lange Wohnsitzfrist von zwölf auf acht Jahre verkürzt werden.

Die Kommission beurteilt das vom Bundesrat vorgestellte Paket im Grossen und Ganzen als zeitgemäss und ausgewogen. Im Falle der Einbürgerungserleichterungen und des Bürgerrechts durch Geburt sorgen besondere gesetzliche Rahmenbedingungen dafür, dass ausschliesslich sozial gut integrierte junge Ausländerinnen und Ausländern das Bürgerrecht erleichtert erwerben können und nur Kinder aus langjährig ansässigen, mit der Schweiz eng verbundenen Familien das Bürgerrecht bei ihrer Geburt erhalten. Durch die vorgeschlagenen Verfahrensvereinfachungen können die seit längerer Zeit erkannten Schwachstellen des dreistufigen Einbürgerungsverfahrens zwischen Gemeinden, Kantonen und Bund beseitigt werden.

Die Einführung des Beschwerderechtes, schliesslich, erachtet die Kommission als geeignet, um die Kantone und Gemeinden zur Einführung von transparenten und stufengerechten Einbürgerungsverfahren zu bewegen. Deshalb wird die Kommission auch ihre Gesetzesinitiative zur Einführung eines Beschwerderechts gegen diskriminierende Einbürgerungsentscheide aufrecht erhalten und in der Frühjahrssession im Nationalrat behandeln.

Während das Eintreten auf die Verfassungs- und die Gesetzesvorlage zur Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation nicht bestritten wurde, waren die Eintretensdiskussionen zu den anderen Vorlagen kontroverser. Auf die Verfassungs- und die Gesetzesvorlage für das Bürgerrecht durch Geburt sowie die Vorlage zur Einführung des Beschwerderechts gegen diskriminierende Einbürgerungsentscheide trat die Kommission mit jeweils 15 zu 6 Stimmen ein.

Die Kommissionsminderheit stellte sich vor allem gegen die vorgeschlagene Regelung zur Einbürgerung durch Geburt und gegen das Beschwerderecht. Letzteres stelle einen zu weit reichenden Eingriff in die Souveränität der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dar, weil es letztlich die Einbürgerungskompetenz von der politischen Ebene auf die Verwaltungsebene verschiebe.

Weiter lehnte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates die Volksinitiative "gegen Asylmissbrauch" (01.036s) der Schweizerischen Volkspartei (SVP) ab. Mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die SPK teilt die Meinung des Bundesrates, dass verschiedene durch die Initiative erhobene Forderungen bereits erfüllt sind oder aber im Rahmen der bevorstehenden Teilrevision des Asylgesetzes und der Totalrevision des Ausländergesetzes umgesetzt werden. Die Minderheit der Kommission vertritt den Standpunkt, dass nur die Initiative Gewähr bieten könne, dass die Forderungen bei einem positiven Volksentscheid rasch und mit Nachdruck umgesetzt werden.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates tagte am 24./25. Januar 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Herrn Nationalrat Charles-Albert Antille (FDP/VS).

Bern, 28.01.2002    Parlamentsdienste