Die vorgesehen 40'000 Franken zur Beschäftigung persönlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern würden nicht dem Ratsmitglied, sondern von den Parlamentsdiensten direkt an die angestellte Person ausbezahlt. Personaladministrativ läge die Betreuung der persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenfalls bei den Parlamentsdiensten. Der Bruttobetrag von 40'000 Franken ist ausschliesslich zur Entlöhnung Dritter vorgesehen. So soll verhindert werden, dass diese Summe zweckentfremdet zu einer Erhöhung der Einkünfte der Ratsmitglieder führt. Ziel ist die Verbesserung der Unterstützung der einzelnen Ratsmitglieder, es kann deshalb keinesfalls von einer Erhöhung der Entschädigung für Parlamentarierinnen und Parlamentarier gesprochen werden. Ebenfalls steht es jedem Ratsmitglied frei auf die Anstellung von persönlichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern zu verzichten, oder den Betrag nur teilweise auszuschöpfen.
Bern, 21.03.2002 Parlamentsdienste