Die Finanzkommission behandelte die Frage der Zahlung an die Sozialpläne der Swissair, die sog. "Incentive-Lösung". Sie hatte dazu nach ihrer letzten Sitzung (5. Februar 2002) der Verwaltung verschiedene Fragen gestellt. Bundespräsident Kaspar Villiger und Jean-Luc Nordmann, Direktor der Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), schilderten die Umstände des Zustandekommens der Incentive-Lösung und stellten sich den Fragen der Kommission. Die Finanzkommission kam nach angeregter Diskussion zum Schluss, dass unter Würdigung aller Umstände und Hintergründe die Incentive-Lösung vertretbar ist, weil sie letztlich dem Ziel der Bundesdarlehen, der Aufrechterhaltung des Flugbetriebes bis Ende März 2002, dient und mitgeholfen hat, dieses Ziel zu erreichen. Die Finanzkommission schliesst sich so der Auffassung der Finanzdelegation an, aber auch deren Kritik in Bezug auf die Information der parlamentarischen Gremien, die sehr spät erfolgte.
Peter Siegenthaler, Direktor der Eidg. Finanzverwaltung und Verwaltungsrat der Swiss, orientierte die Finanzkommission zudem über die Situation bei der Crossair. Die Finanzkommission konnte dabei mit Befriedigung zur Kenntnis nehmen, dass die Verluste der Crossair im Jahre 2001 keinen Einfluss auf die Bundesdarlehen haben.
Thema war auch die Überprüfung der Bundessubventionen. Die Kommission nahm Kenntnis vom 5. Controlling-Bericht des Eidg. Finanzdepartementes zu Handen des Bundesrates vom Februar 2002. Bundespräsident Kaspar Villiger stellte den Bericht vor. Die Kommission erachtet den Bericht grundsätzlich als nützliches Instrument. Sie erwartet, dass sie weiter in geeigneter Form informiert wird.
Die Kommission nahm den Bericht der Finanzdelegation 2001 und den Jahresbericht 2001 der Eidg. Finanzkontrolle, welcher der Kommission durch den Direktor der Eidg. Finanzkontrolle, Kurt Grüter, präsentiert wurde, zur Kenntnis. Sie hat dabei der Finanzdelegation einige Aufträge zur Weiterführung der Oberaufsicht erteilt.
Die Finanzkommission verabschiedete zudem einen Mitbericht zum Parlamentsgesetz, in welchem die Anliegen der Finanzkommission zum grossen Teil berücksichtigt wurden. Die Finanzkommission beantragt aber in ihrem Mitbericht, dass die Finanzkommissionen im Mitberichtsverfahren (Art. 49) bei Vorlagen von erheblicher finanzielle Bedeutung über ein Direktantragsrecht an das Ratsplenum verfügen sollen.
Die Kommission tagte am 25. März 2002 unter dem Vorsitz von Nationalrat Werner Marti (S/GL) und in Anwesenheit von Bundespräsident Kaspar Villiger, Vorsteher des Eidg. Finanzdepartementes in Bern.
Bern, 25.03.2002 Parlamentsdienste