Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat sich an ihrer Plenarsitzung wieder mit dem öffentlichen Beschaffungswesen auseinandergesetzt. Die Wirkungsevaluation der bestehenden Gesetzgebung ist aufgrund der nicht ausreichend verlässlichen, vergleichbaren und systematischen Daten zurzeit nur sehr begrenzt möglich. Nach der Schaffung der notwendigen Datengrundlage wird auch das öffentliche Beschaffungswesens des Bundes wieder Gegenstand der parlamentarischen Oberaufsicht sein.

Die Geschäftsprüfungskommission hat an ihrer heutigen Sitzung die Publikation des Schlussberichts der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle (PVK) zum öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes sowie einiger, repräsentativer Kantone beschlossen. Als Hauptschlussfolgerung dieses Berichts der PVK stellte die Kommission, wie anfangs Februar 2002 (Medienmitteilung vom 6. Februar 2002) schon mitgeteilt, fest, dass die statistische Grundlage auf Bundesstufe nicht ausreicht, um die Gesetzgebung auf ihre Zielerreichung zu überprüfen. Auch auf kantonaler Stufe sind die statistischen Grundlagen teilweise wenig aussagekräftig und interkantonal wie auch mit den Bundesdaten nur sehr beschränkt vergleichbar. Der Bericht der PVK kann deshalb keine abschliessende Beurteilung des öffentlichen Beschaffungswesens darstellen, sondern nur einen ersten Schritt zur Wirkungsanalyse betreffend die Gesetzgebung zum öffentlichen Beschaffungswesen. Die GPK-N richtete anfangs Februar 2002 Empfehlungen an den Bundesrat insbesondere zur Behebung dieses Datenmissstands.

In den nächsten Tagen wird die GPK-N die Stellungnahme des Bundesrates zu den dem Bundesrat dargelegten Problemen und den darauf basierenden Empfehlungen erhalten. Sie wird dann den Handlungsbedarf aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht neu beurteilen. Insbesondere wird der Frage nachzugehen sein, inwieweit die aktuelle Vergabepraxis der Bundesstellen sowie die dabei entstehenden Kosten für die Bundesverwaltung wie auch für die sich an den Ausschreibungen beteiligenden Firmen durch die GPK-N näher analysiert werden sollte. Ausser Frage steht, dass die Transparenz bezüglich des öffentlichen Beschaffungswesens und seiner Auswirkungen in absehbarer Zeit markant verbessert werden muss.

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates tagte am 26. März 2002 unter dem Präsidium von Brigitta M. Gadient (SVP, GR).

Bern, 26.03.2002    Parlamentsdienste