Die Kommission genehmigte die Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB AG für die Jahre 2003  2006. Weiter stimmte sie dem damit verbundenen Zahlungsrahmen von 6025 Millionen Franken sowie einem Verpflichtungskredit von 130 Millionen Franken für die Einrichtung einer Führerstandssignalisierung auf bestehenden Schienenfahrzeugen zu. Für einen indirekten Gegenvorschlag zur Sonntagsinitiative legte die Kommission Eckwerte fest, die vom Vorschlag des Nationalrats leicht abweichen.

Mit dem Inkrafttreten der Bahnreform am 1. Januar 1999 wurden die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) eine Aktiengesellschaft (AG), mit welcher der Bund als alleiniger Eigentümer jeweils für vier Jahre eine Leistungsvereinbarung abschliesst. Darin einigen sich Bund und SBB über die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Der Bund ist Besteller von Verkehrsangeboten und legt einen entsprechenden Zahlungsrahmen fest. Die erste Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB AG wurde für die Jahre 1999 - 2002 abgeschlossen.

Der Bundesrat legte am 8. März 2002 dem Parlament die zweite Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2003 - 2006 (02.026), den dazugehörigen Zahlungsrahmen sowie einen Verpflichtungskredit vor. Die Kommission führte mit dem Vorsteher des UVEK, Bundesrat Moritz Leuenberger, der Verwaltung und der Spitze der SBB AG eine intensive Diskussion darüber. Sie nahm keine materiellen Änderungen an den drei Bundesbeschlüssen vor. Sie beschloss jedoch, sich jährlich über die Einhaltung der Leistungsvereinbarung vom Vorsteher des UVEK und den SBB orientieren zu lassen. Weiter legte sie dem Bundesrat nahe, nicht nur mit den SBB über eine Leistungsvereinbarung eine Lösung für die Bestellung der Infrastruktur und die Festlegung der verkehrspolitischen Ziele zu suchen, sondern auch mit den übrigen konzessionierten Transportunternehmungen eine Gesamtlösung in diesem Bereich anzustreben.

In der Folge genehmigte die Kommission den Bundesbeschluss über die Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2003 - 2006 mit 5 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Der Zahlungsrahmen zur Leistungsvereinbarung soll sich gemäss Antrag des Bundesrates auf 6025 Millionen Franken belaufen. Er beinhaltet Leistungen für den Infrastrukturbereich, nämlich die Abgeltung für die ungedeckten Betriebskosten, die Substanzerhaltung und den Grundbedarf an Investitionen. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit liegt mit 4,8 Milliarden Franken eindeutig bei der Substanzerhaltung. Die Kommission stimmte dem entsprechenden Bundesbeschluss einstimmig zu.

Ein grosser Teil der Substanzerhaltungsinvestitionen wird für modernste Sicherheitstechnik, für Führerstandssignalisierung, verwendet. Für Fahrzeuge der SBB AG, der SBB Cargo AG, der BLS und weiterer Privatbahnen, welche die Neubaustrecken befahren und eine Führerstandssignalisierung brauchen, musste eine eigene Finanzierung gesucht werden. Der Bundesrat legt dazu einen Bundesbeschluss mit einem Verpflichtungskredit von 130 Millionen Franken vor. Die Kommission stimmte auch diesem Beschluss einstimmig zu.

Der Ständerat hatte am 11. März 2002 beschlossen, auf den indirekten Gegenvorschlag des Nationalrats zur Sonntagsinitiative (99.094) einzutreten. Der Vorschlag des Nationalrats beinhaltet für den Bettag ein landesweites Fahrverbot von 05.00 bis 22.00 Uhr. Davon ausgenommen sind der öffentliche Verkehr sowie berufsmässige Fahrten mit Gesellschaftswagen.

Die Kommission legte an ihrer heutigen Sitzung folgende Eckwerte für einen indirekten Gegenvorschlag fest: Ein Sonntag pro Jahr ohne Motorfahrzeugverkehr. Der Bundesrat legt die Sonntage für vier Jahre im Voraus fest, wobei es auch vier verschiedene Sonntage sein können. Zeitliche Befristung 08.00 - 20.00 Uhr. Ausgenommen vom Fahrverbot sind der öffentliche Verkehr, berufsmässige Fahrten mit Gesellschaftswagen sowie Fahrten von und mit behinderten Personen und der öffentliche Dienst. Weiter will die Kommission die Vorlage auf vier Jahr befristen. Danach muss gegebenenfalls ein neues Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden. Die Verwaltung wird die Eckdaten in eine Gesetzesbestimmung fassen und rechtliche Fragen der Umsetzung abklären. Die KVF wird das Geschäft definitiv an der Sitzung vom 19./20. August 2002 beraten.

Die zweitägige Sitzung fand in Bern unter der Leitung von Ständerat Ernst Leuenberger (SO/ SP) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger, dem Verwaltungsratspräsidenten und dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung der SBB AG statt.

Bern, 12.04.2002    Parlamentsdienste