Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-SR) hat nach vershiedenen Anhörungen das Leitbild Bevölkerungsschutz (01.066) eingehend beraten. Ihrer Meinung nach ist eine Reform in diesem Bereich nötig und sie begrüsst die Konzipierung des Bevölkerungsschutzes als Verbundsystem für Führung, Schutz, Rettung und Hilfe, innerhalb dem die einzelnen Partnerorganisationen die Verantwortung für Tätigkeitsbereiche tragen. Die Kommission stimmt auch der neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen zu, welche einerseits ermöglicht, unnötige Überschneidungen zu beseitigen und somit die Einsatzeffizienz zu verbessern, und die andererseits völlig im Einklang mit dem neuen Finanzausgleich steht. In den Augen der SiK-SR sollte die Reform auch eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Organisationen sowie der regionalen oder interkantonalen Zusammenarbeit mit sich bringen.
Die Kommission hat sich u.a. eingehend mit den Subsidiäreinsätzen der Armee befasst. Sie will vor allem eine Ungleichbehandlung der Kantone vermeiden. Dies wäre dann der Fall, wenn die Armee jene Kantone zu unterstützen hätte, die im Bereich des Bevölkerungsschutzes nur dürftig ausgerüstet sind, während andere Kantone, die diesbezüglich mehr Anstrengungen unternommen haben, diese Unterstützung nicht benötigten. Die SiK-SR ersucht dem Bundesrat, dass er eine gerechte Lösung erarbeitet, die sich beispielsweise über eine Verrechnung der Leistungen herbeiführen liesse.
Die Kommission befürwortet auch den Personalabbau beim Zivilschutz und die Konzentation seiner Aufgaben. Ihrer Meinung nach werden die vorgeschlagenen Massnahmen zu einer verbesserten Ausbildung führen. So sieht das neue System vor, dass die Kantone die Ausbildungslänge innerhalb der gesetzlich festgelegten Mindest- und Höchstdauer selbst auf ihre Bedürfnisse abstimmen können.
Im Weiteren beantragt die SiK-SR einstimmig (9 Stimmen), auf den Entwurf zum neuen Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz einzutreten. Für die Detailberatung beantragt sie lediglich zwei Änderungen: Die erste betrifft die Präambel, die zweite Artikel 12 Absatz 3. Die Präambel sollte ihrer Meinung nach Bezug auf den ganzen Artikel 61 der Bundesverfassung nehmen. Artikel 12 Abs. 3 ist nach Auffassung der Kommission (8 Stimmen und 1 Enthaltung) so zu ändern, dass Zivildienstpflichtige, die aus dem Zivildienst ausscheiden, gleich wie aus dem Militärdienst ausscheidende Militärdienstpflichte (Abs. 2) schutzdienstpflichtig behandelt werden, sofern sie nicht mindestens 50 Diensttage geleistet haben. In der Gesamtabstimmung beantragte die Kommission einstimmig (6 Stimmen), die Vorlage anzunehmen.
Schliesslich ist die Kommission über den Stand der Beschaffung des Schützenpanzers 2000 informiert worden. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass das Projekt planungsgemäss abläuft. Zur Sprache gekommen ist auch die Einsatzbereitschaft des F/A-18, die gemäss den erhaltenen Auskünften kein Anlass zu Besorgnis gibt.
Die Kommission hat am 25. und 26. April 2002 unter dem Vorsitz von Ständerat
Hans Hess (FDP, OW) und im Beisein von Bundesrat Samuel Schmid, Vorsteher des VBS, in Bern getagt.
Bern, 26.04.2002 Parlamentsdienste