Die WBK hat nach Experten-Hearings zu den Themen Warenflusssteuerung und Deklaration die Detailberatung des Gentechnikgesetzes (00.088) vorangetrieben. Mit teilweise knappen Entscheiden wurden die Bedingungen für Freisetzungen und Inverkehrbringen von genetisch veränderten Organismen verschärft. Grösseres Gewicht wurde auf eine strikte Warenflusstrennung gelegt, und das Verbandsbeschwerderecht wurde auf weitere Verbände ausgedehnt.

In Differenz zum Entscheid des Ständerates hat sich die Kommission entschieden, im als Herzstück der Genlex bezeichneten Artikel 6 ("Schutz von Mensch, Umwelt und biologischer Vielfalt") deutlicher zu unterscheiden zwischen wissenschaftlichen Freilandversuchen und dem kommerziellen in Verkehr bringen von genetisch veränderten Organismen (GVO). Bei knappen Entscheiden und mit zwei Stichentscheiden des Präsidenten wurden die Regelungen insgesamt verschärft. Freilandversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Erkenntnisse nicht in geschlossenen Systemen gewonnen werden können, und die Versuche müssen zwingend einen Beitrag zur Biosicherheitsforschung von GVO leisten. Der ‚Stand der Wissenschaft’ wurde als Kriterium im Bewilligungsverfahren gestrichen. Bekräftigt wurde das Verbot der Verwendung von Antibiotika-Resistenzmarkern. Die Freisetzung von GVO solle zudem die gentech-freie Produktion sowie die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht beeinträchtigen. Aufgenommen wurde der Passus, dass Bewilligungen verweigert werden können, wenn überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen war das Thema des Experten-Hearings "Warenflusskontrolle und Deklaration". Die Änderungen, die die Kommission zu dieser Thematik beschloss, waren wenig umstritten. Ein neuer, mit "Warenflusstrennung" betitelter Artikel besagt, dass von Anfang an für die Trennung des Warenflusses von GVO zu sorgen ist um die Verunreinigung von GVO-freien Erzeugnisssen zu vermeiden. Die sorgfältige Kontrolle und Erfassung der Warenflüsse muss nachgewiesen werden, damit Spuren von GVO als unbeabsichtigt gelten können.

Ebenso wurde eine umfassende Deklarationspflicht von GVO im Herstellungsprozess von Lebensmitteln beschlossen.

Schliesslich soll neu nicht nur Umweltverbänden, sondern auch Konsumentenverbänden und bäuerlichen Organisationen das Verbandsbeschwerderecht bei Fragen des in Verkehr bringen von GVO eingeräumt werden (Artikel 25).

Stichworte auf der Traktandenliste der Sitzung von Ende Mai sind weitere Kernpunkte des Gesetzes: "Haftpflichtrecht" und "Moratorium". - Das Gesetz soll in der Herbstsession vom Nationalrat behandelt werden.

Die Kommission tagte vom 24. - 26. April 2002 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Widmer (SP/LU) in Bern.

Bern, 29.04.2002    Parlamentsdienste