Gemäss der vorgeschlagenen Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte kann der Bundesrat im Einvernehmen mit interessierten Kantonen und Gemeinden örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Versuche zur elektronischen Stimmabgabe zulassen. Die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen müssen dabei gewährleistet und Missbräuche ausgeschlossen bleiben. Die SPK befürwortet diese Versuche.
Im Gegensatz zum Nationalrat ist die SPK des Ständerates mit 3:3 Stimmen bei zwei Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten der Auffassung, dass es im Bundesgesetz über die politischen Rechte keine explizite Bestimmung braucht zur Durchführung von Sensibilisierungskampagnen zur Förderung der Stimmbeteiligung und zur Förderung einer ausgeglicheneren Vertretung der Geschlechter im Parlament. Bereits die Bundesverfassung fordert die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter. Als problematisch wurde insbesondere erachtet, dass im Gesetz nur bestimmte Gruppen als förderungswürdig hervorgehoben werden sollen. Zudem könnte der Eindruck einer Beeinflussung entstehen, wenn seitens des Bundes bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten speziell gefördert würden.
Im Weiteren hat die Kommission wie der Nationalrat der Schaffung eines Parteienregisters zugestimmt. Nachdem in der neuen Bundesverfassung die Parteien verankert worden sind, soll dies auf Gesetzesstufe in geeigneter Weise fortgesetzt werden. Parteien mit nennenswerter Verbreitung im Bund sollen sich bei der Bundeskanzlei amtlich registrieren lassen können und dafür bei der Wahlvorbereitung in den Genuss entsprechender Erleichterungen kommen. Konkret wird von registrierten Parteien nicht mehr verlangt, dass sie ihre Wahlvorschläge von einer bestimmten Anzahl Stimmberechtigter unterzeichnen lassen müssen.
Mit einer Standesinitiative verlangt der Kanton Basel-Landschaft, dass die beiden Basel je eine ganze Standesstimme und zwei Sitze im Ständerat erhalten sollen (01.304 Kt.Iv. BL. Basel-Landschaft ein Vollkanton). Am 29. November 2001 hatte bereits der Nationalrat mit 68:55 Stimmen dieser Initiative keine Folge gegeben. Die Kommission des Ständerates beantragt nun ihrem Rat mit 7:3 Stimmen, diesem Beschluss zu folgen.
Das föderalistische Gleichgewicht des schweizerischen Bundesstaates darf nicht gefährdet werden. Der Kanton Basel-Landschaft und die die Initiative unterstützende Kommissionsminderheit will die Aufwertung der beiden Basel vor allem mit ihrer relativ grossen Bevölkerungszahl rechtfertigen. Diese quantitative Argumentation lässt sich jedoch mit dem Grundgedanken des schweizerischen Föderalismus nicht vereinbaren. Wollte man auf dieser Ebene argumentieren, so müsste das föderalistische Gleichgewicht in einer Gesamtschau neu austariert werden: Noch grössere Kantone könnten mehr als zwei Sitze im Ständerat fordern, kleine Kantone müssten sich mit einem Sitz bescheiden. Geht man aber vom Grundsatz der Gleichberechtigung aller Kantone aus, so müssten auch die weiteren vier Kantone mit nur einer halben Standesstimme und nur einem Sitz im Ständerat analog den beiden Basel aufgewertet werden. Damit würde aber das sprachliche und politische Gleichgewicht der Schweiz erheblich gestört.
Im Übrigen stellte die Kommission fest, dass der Kanton Basel-Stadt offenbar das Anliegen der Standesinitiative nicht unterstützt.
Die Kommission tagte am 13. und 14. Mai 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Herrn Ständerat Franz Wicki (CVP/LU).
Bern, 14.05.2002 Parlamentsdienste