Die Kommission stimmte der Erneuerung des Bürgschaftsrahmenkredites von 600 Millionen Franken für Schiffe unter Schweizer Flagge für weitere 10 Jahre zu. Die Kommission begrüsst die sich abzeichnende Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene und unterstützt die Absicht des Bundesrates, zusätzliche Massnahmen einzuleiten.

Die Schweiz verfügt zurzeit über 24 Schiffe unter Schweizer Flagge. Auf weltweit operierende, leistungsfähige Transportsysteme sind die international tätige Industrie und die Exportwirtschaft angewiesen. Dabei stellt die Hochseeschifffahrt das sensibelste Glied in der gesamten Transportkette dar, ein Sektor, auf den unser Binnenland ohne eigene Vorkehrungen keinerlei Einfluss hätte. Über eigene Seetransportkapazitäten zu verfügen, erhöht nicht nur die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit, sondern gleichzeitig auch die aussen- und wirtschaftspolitische Handlungsfähigkeit. Der Bund fördert deshalb seit Ende der Vierzigerjahre die Schweizer Hochseeflotte.

Mit der vorliegenden Erneuerung des Bürgschafts-Rahmenkredits für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge (01.070) von 600 Millionen Franken für eine weitere Periode von 10 Jahren soll der bisher erreichte Bestand gesichert und eine laufende Erneuerung der Flotte ermöglicht werden. In all den Jahren seines Engagements zu Gunsten der Seeschifffahrt hat der Bund weder als Darlehensgeber noch als Bürge je einen Franken verloren. Die Kommission stimmte dem entsprechenden Bundesbeschluss mit 16 zu 1 Stimme bei 5 Enthaltungen zu. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis folgte die Kommission dem Vorgehen des Ständerates und empfiehlt entgegen dem ursprünglichen Antrag des Bundesrates ihrem Rat die Vorlage ebenfalls der Ausgabenbremse zu unterstellen.

Gemäss Verlagerungsgesetz unterbreitet der Bundesrat den zuständigen Kommissionen alle zwei Jahre einen Bericht über die Verkehrsverlagerung. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates nahm Kenntnis von diesem 1. Bericht über die Verkehrsverlagerung vom 27. März 2002. Die KVF begrüsst, dass das langjährige Wachstum bei den alpenquerenden Strassentransporten mit Verlagerungsmassnahmen gebremst werden konnte, obwohl auch konjunkturelle Gründe und die gestiegene Produktivität der Strasse, d.h. die höhere durchschnittliche Beladung der Lastwagen, dafür mitverantwortlich sein dürften. Weiter unterstützt die Kommission den vom Bundesrat vorgeschlagenen Aktionsplan mit einem 16 Punkte umfassenden Massnahmenkatalog zur Erreichung des gesetzten Stabilisierungsziels.

Die Kommission befasste sich zudem intensiv mit der geplanten Zusammenarbeit von Post und UBS im Kreditgeschäft. Sie führte Gespräche mit Vertretern der Konzernleitung der Post und mit Experten aus Wissenschaft und Verwaltung. Zum gleichen Thema ist derzeit ein Entscheid der Wettbewerbskommission (WEKO) anhängig.

Schliesslich befasste sich die KVF mit dem Projekt Swissmetro, der unterirdischen Magnetschnellbahn zwischen den grossen Schweizer Städten. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass der Bundesrat beabsichtigt, die Prüfung der technischen Machbarkeit des Projekts an einem Modell im Massstab 1:10 finanziell zu unterstützen. Erst nach dieser Machbarkeituntersuchung soll über die weiteren Schritte einer Realisierung der 500 km/h schnellen Bahn entschieden werden.

Die zweitägige Sitzung fand in Bern unter der Leitung von Nationalrat Peter Vollmer (SP/BE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger statt.

Bern, 24.05.2002    Parlamentsdienste