Die Kommission hat ihre Beratungen über das DNA-Profil-Gesetz abgeschlossen. Im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über das Bundesstrafgericht beantragt sie, die Richterinnen und Richter durch die Bundesversammlung wählen zu lassen.

Die Kommission spricht sich mit 12 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen für das neue DNA-Profil-Gesetz (00.088) aus. Dieses sieht vor, mittels der DNA-Analyse Verbrechen und Straftaten aufzuklären sowie unbekannte, vermisste oder tote Personen zu identifizieren. Im Gegensatz zur Vorlage des Bundesrates schliesst die Kommission jegliche Analyse der für die Erbmerkmale verantwortlichen codierenden Abschnitte der DNA aus. Die Probenahmen an einem ganzen Kreis von Personen will sie auf Fälle beschränken, in denen ein Verbrechen begangen wurde. Eine Minderheit beantragt, auf solche Massenuntersuchungen ganz zu verzichten. Gemäss der Vorlage des Bundesrates werden die DNA-Profile in gewissen Fällen, insbesondere wenn ein Strafverfahren mit einem Freispruch abgeschlossen wird, lediglich auf Verlangen aus dem Informationssystem gelöscht. Die Kommission beantragt, dass diese Löschung automatisch zu erfolgen hat. Ferner änderte die Kommission die Bedingungen für die Aufnahme eines DNA-Profils in das Informationssystem. Die Mehrheit beantragt, dass nur die DNA-Profile von Personen registriert werden dürfen, welche verdächtigt werden, ein im abschliessenden Tatkatalog aufgeführtes Delikt begangen zu haben. Eine Minderheit ist der Meinung, dass der nicht qualifizierte Diebstahl aus dieser Liste zu streichen ist. Eine weitere Minderheit beantragt, sich an die Version des Bundesrates zu halten, der auf einen Tatkatalog verzichtet und DNA-Profile von allen Personen zulässt, die eines Verbrechens oder eines Vergehens verdächtigt werden.

Die Kommission hat im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023) die im Januar aufgenommene Detailberatung zum Gesetz über das Bundesstrafgericht weitergeführt. Sie ist wie der Ständerat der Meinung, dass es Sache der Bundesversammlung und nicht des Bundesrates ist, die Richterinnen und Richter dieses Gerichts zu wählen. Über ihre Beschlüsse zu den Sitzen des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts hat die Kommission an ihrer Pressekonferenz vom 28. Mai 2002 informiert.

Die Kommission führte eine Aussprache mit Vertretern der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg (UEK) über ihren Schlussbericht, der im letzten März der Presse vorgestellt wurde. Die Kommission beschloss mit 12 zu 4 Stimmen dem Nationalrat keine Erklärung dazu zu beantragen (s. Art. 42a Reglement des Nationalrates; SR 171.13). Nach Meinung der Kommission muss jedoch gewährleistet werden, dass die Akten, welche die Grundlage für die Arbeiten der UEK bildeten, archiviert werden und die Einsichtnahme in diese Akten garantiert ist. Die Kommission will diese Frage mit dem Bundesrat diskutieren und anschliessend über das weitere Vorgehen befinden.

Der parlamentarischen Initiative Gross Jost (01.431 Patiententestament) hat die Kommission einstimmig Folge gegeben. Sie ist wie der Initiant der Auffassung, dass es sinnvoll ist, eine Regelung vorzusehen, welche der betroffenen Person ermöglicht, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Massnahmen bei einer schweren todbringenden Krankheit getroffen werden sollen.

Die Kommission stimmte dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (01.053) einhellig zu. Mit der Ratifikation dieses Zusatzprotokolls verpflichtet sich die Schweiz, den Schutz von Kindern zu verbessern, indem das Mindestalter für die Armeerekrutierung und für die unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten auf 18 Jahre angehoben wird.

Bern, 29.05.2002    Parlamentsdienste