Im Rahmen der Debatte um den Voranschlag 2002 fand in der vergangenen Wintersession im Plenum eine kleine Hochschuldebatte statt: Diskutiert wurde über eine Aufstockung der Grundbeiträge zu Gunsten der kantonalen Universitäten. Damals wurde die Zusicherung gegeben, dieses Thema in der Kommission auszuleuchten. Dieses Versprechen hat die WBK nun eingelöst. Ihr Fazit wurde in einem Brief an den Bundesrat festgehalten. - Ferner führte die Kommission eine erste Aussprache über die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision des ETH-Gesetzes.

Im Dezember 2001 hat das Parlament den Zahlungsrahmen für die Universitätsförderung 2001-2003 um je 6,5 Prozent erhöht, einen weitergehenden Antrag damals aber abgelehnt. Die WBK hat jedoch die finanziellen Sorgen und entsprechenden Signale der Universitäten nicht überhört. Zu ihrer jüngsten Sitzung hat sie Delegationen der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) und der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) eingeladen und mit ihnen die anstehenden Probleme - wie ansteigende Studentenzahlen, unzureichende Betreuungsverhältnisse, Umsetzung des Bolognaprozesses, Nachwuchsförderung etc.- diskutiert. Die Kommission kam mit beiden Delegationen überein, dass bereits jetzt eine Steigerung der Grundbeiträge erforderlich ist, soll echter Schaden abgewendet werden, und dass weitere Aufstockungen nicht erst im Rahmen der BFT - Botschaft 2004 - 2007 vorgesehen werden können. In einem Brief an den Bundesrat beantragt die Kommission nochmals eine jährliche Steigerung von je 6,5%. Gleichzeitig stellt sie aber klar, dass eine Erhöhung der Mittel die Hochschulen nicht von dringend notwendigen strukturellen Reformen entbindet und dass ein "Hochschulraum Schweiz" das Ziel bleiben muss. Die BFT- Botschaft 2004-2007 und der angekündigte Hochschulartikel werden die Basis weiterführender Diskussionen bilden.

Mit der vom Nationalrat bereits überwiesenen Motion Gysin (01.3249) wird auch für die Fachhochschulen mehr Geld gefordert: vom Bundesrat wird verlangt, alle vom BBT bzw. von der EDK anerkannten Fachhochschulen ab 2002 in gleicher Weise zu unterstützen und den Finanzierungsbeitrag an alle Fachhochschulen um einen Drittel zu erhöhen. - Zu einem solchen Schritt fehlt nicht nur die gesetzliche Basis, sondern es fehlen vor allem auch die Mittel. Die WBK beantragt deshalb mit 11 zu 0 Stimmen, bei einer Enthaltung, die Motion abzulehnen.

In ihrem Einführungsrefererat zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz, 02.022) betonte Bundesrätin Ruth Dreifuss die Notwendigkeit und Dringlichkeit dieser Revision, welche als zweite Etappe das jetzt gültige Gesetz von 1991 ergänzen soll. Die Teilrevision, welche als ‚innere Revision’ vor allem technischer und organisatorischer Natur ist, spricht dem ETH Bereich zudem mehr Autonomie zu und sieht die gesetzliche Verankerung des Leistungsauftrages vor. In der Eintretensdebatte wurde wiederholt die Exzellenz der ETH gewürdigt, die nicht gefährdet werden dürfe. Dominierend war jedoch die Befürchtung, mit der Verabschiedung dieser Teilrevision für die anstehenden Diskussionen über die "Grossbaustelle Hochschulwesen Schweiz" ein Präjudiz zu setzen. Mit dem Gesamtblick auf das bereits erwähnte politische Ziel, das Hochschulsystem der Schweiz in naher Zukunft umfassend zu reformieren, sollten nicht einzelne Revisionen vorangetrieben werden. In dieser Hinsicht sind noch nicht alle Meinungen gemacht. Die Kommission beschloss, an ihrer nächsten Sitzung vom 26.8.2002 weitere Anhörungen durchzuführen. Anschliessend wird sie über das Eintreten beschliessen.

Der hohe Stellenwert der Weiterbildung ist heute allgemein anerkannt. In diesem Grundtenor wurde die von der Schwesterkommission eingereichte und vom Nationalrat überwiesene Motion für ein eigenständiges Weiterbildungsgesetz (01.3425) diskutiert. Die Kommission erinnert daran, dass die Weiterbildung bereits in verschiedenen Gesetzen verankert ist und beurteilt das heutige Angebot in quantitativer und qualitativer Hinsicht als "zufrieden stellend". Zu prüfen wäre allenfalls, wo das Thema Weiterbildung zusätzlich gesetzlich erfasst und so verstärkt werden könnte. Ein Problem erkennt die WBK in der schwierigen Abgrenzung zwischen berufsorientierter und allgemeiner Weiterbildung. Mit 10 zu 1 Stimme beantragt sie die Umwandlung der Motion in ein Postulat.

Die Kommission tagte am 24./25. Juni 2002 unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Bieri (CVP/ZG) in Bern.

Bern, 26.06.2002    Parlamentsdienste