Nachdem der Ständerat in der vergangenen Sommersession die Gesetzesvorlage zur Parlamentarischen Initiative "Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze" (00.403 n, Fehr Jacqueline) von 400 auf 200 Millionen Franken für vier Jahre und von 8'000 auf 5'000 Franken pro unterstützte Kinderkrippe reduziert und auch die Geltungsdauer von zehn auf acht Jahre gekürzt hat, beantragt die SGK-N ihrem Rat grossmehrheitlich auf die Linie des Ständerates einzuschwenken. Ausschlaggebend dazu war die Einschätzung, dass weitergehende Kompromissanträge politisch kaum Chancen hätten und die Vorlage im Hinblick auf die Diskussionen über die Umsetzung der Schuldenbremse sogar gefährden könnten.
Nachdem der Nationalrat in der letzten Wintersession (29.11.2001) der Parlamentarischen Initiative "Revision Erwerbsersatzgesetz. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter" (01.426 n, Triponez) Folge gegeben hat, hat die Kommission auf der Grundlage von Unterlagen der Verwaltung die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage an die Hand genommen. In ihren Grundsatzentscheiden hat sie sich eng an den Text der Parlamentarischen Initiative Triponez gehalten. Demnach sollen versicherte Arbeitnehmerinnen und Selbständigerwerbende bei Mutterschaft von der EO während 14 Wochen eine Erwerbsersatzentschädigung von 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens erhalten. Neu erhalten auch die Militärdienstleistenden (Ausnahme Rekruten und Zivildienstleistende während der Dauer der Rekrutenschule) ebenfalls 80 Prozent. Die SGK-N will am 3. Oktober 2002 an einer Sondersitzung dazu den Bericht mit den neuen Gesetzesbestimmungen verabschieden.
Die SGK hat nach einem Hearing zur Spitalfinanzierung die Detailberatung zur KVG-Revision. Spitalfinanzierung (00.079 s) fortgesetzt. Sie hat dabei längere Diskussionen über den übergeordneten nationalen und regionalen Planungsbedarf und zur Rolle des Bundes in diesem Zusammenhang geführt und für die Spitalplanung und die so genannte Spitzenmedizin einen entsprechenden Auftrag an die Verwaltung erteilt. Ziel ist die volle Ausschöpfung der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten des Bundes bei der Planung. Die Kommission ist bei der Aufhebung des teilstationären Bereichs zwar dem Ständerat gefolgt, hat aber die Grenzen zwischen dem verbleibenden ambulanten und stationären Bereich anders gezogen, so dass mehr Leistungen unter den Begriff "stationär" fallen und damit zur Hälfte von den Kantonen mitfinanziert werden müssen. Damit soll auch Gegensteuer zur laufenden Entwicklung gegeben werden, die dazu geführt hat, dass immer mehr Leistungen in den ambulanten Bereich verschoben worden sind, womit die Kantone finanziell ent- und die Prämienzahlerinnen und -zahler zusätzlich belastet worden sind. Die zusätzlichen Kosten für die Kantone dürften sich auf 250 bis 300 Millionen Franken belaufen. Die Kommission hat sich auch zugunsten einer erhöhten Kostentransparenz und einer entsprechenden Kostenrechnung ausgesprochen. Dieser wie auch andere Punkte werden bis zur nächsten Sitzung vom 28./29./30. August 2002 weiter konkretisiert und vertieft. Bis heute sind von den Kommissionsmitgliedern über 100 Anträge eingereicht worden. Die Kommission ist gewillt, die KVG-Revision in die Herbstsession 2002 zu bringen. Sie hat deshalb für den 5./6. September 2002 zwei weitere Sitzungstage reserviert.
Ebenfalls beraten wurde die von der Sozialdemokratischen Fraktion am 19. September 2001 eingereichte Parlamentarische Initiative Moratorium für die Krankenkassenprämien (01.442n). Vor allem mit Verweis auf die laufende Revision des KVG (00.079 s) hat die Kommission mit 14 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen zu beantragen, der Initiative keine Folge zu leisten.
Vorberaten hat die Kommission auch die am 5. Oktober 2001 von Nationalrätin Simonetta Sommaruga eingereichte Parlamentarische Initiative "Unabhängiges Institut für Lebensmittelsicherheit" (01.452 n). Die Initiative strebt an, die heute vor allem im Bundesamtes für Gesundheitswesen, im Bundesamtes für Landwirtschaft und im Bundesamt für Veterinärwesen angesiedelten Aufgaben, die die Sicherheit der Lebensmittel und damit die Gesundheit der Menschen betreffen, nach dem Prinzip von der Produktion bis auf den Tisch in einem einzigen Institut zusammenzufassen und damit gleichzeitig auch verschiedene Doppelspurigkeiten zu eliminieren. Ein Handlungsbedarf in diesem Bereich war in der Kommission angesichts verschiedener Lebensmittel-Skandale unbestritten. Da in der Verwaltung bereits Bestrebungen zur Verbesserung der Situation im Gange sind, hat die Kommission mit 18 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine Kommissionsmotion "Unabhängige Stelle für Lebensmittelsicherheit" verabschiedet und darauf verzichtet, zum heutigen Zeitpunkt selber eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Die Initiantin hat darauf ihren Vorstoss zurückgezogen.
Die SGK-N hat einen Mitbericht zur Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung (02.020 n) zuhanden der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) verabschiedet, der im Gegensatz zur Botschaft des Bundesrat die Gesundheitsaspekte und damit die Tabakprävention ins Zentrum stellt. Sie zeigt sich darin besorgt über die massive Zunahme des Tabakkonsums und der Nikotinabhängigkeit bei Jugendlichen. Bei den Schlussfolgerungen folgt sie grossmehrheitlich den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen, welche einen engen Zusammenhang zwischen Tabaksteuer und Tabakkonsum nachweisen. Insbesondere die Jugendlichen, die erst über ein kleines Einkommen verfügen, reagieren sehr sensibel auf Preiserhöhungen. Eine Erhöhung um 10 Prozent würde bei den Jugendlichen einen Rückgang des Tabakkonsums um etwa sieben Prozent bewirken. Die SGK-N schlägt vor, dem Bundesrat entgegen seinem eigenen Vorschlag die Kompetenz einzuräumen, die Tabaksteuer nicht nur um 50 sondern um 80 Prozent zu erhöhen. Es soll ihm gleichzeitig vorgeschrieben werden, die Tabaksteuer innert eines Jahres nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision auf den EU-Mindeststeuersatz von 57 Prozent anzuheben. Gleichzeit soll ein Präventionsfonds eingerichtet werden. Hauptzielgruppe seiner Kampagnen sollen die Jugendlichen sein. Der Fonds soll jährlich mit 20 Millionen Franken aus dem Ertrag der Tabaksteuer gespiesen werden.
Mit der Parlamentarischen Initiative "Leistungen für die Familie" (91.411 n, Fankhauser) hat sich die Kommission einem Geschäft zugewandt, zu dem sie bereits am 20. November 1998 zuhanden des Nationalrates einen Bericht mit einem Bundesgesetz über die Familienzulagen verabschiedet hat, das aber im Zusammenhang mit dem von Bundesrat Villiger einberufenen Runden Tisch zur Sanierung der Bundesfinanzen sistiert wurde. Der Bundesrat hat mit einigen redaktionellen Änderungswünschen am 28. Juni 2000 in positivem Sinne Stellung zum vorgeschlagenen Rahmengesetz genommen. Die SGK-N hat das Geschäft traktandiert, um die bundesrätliche Stellungnahme zu diskutieren und Anpassungen an den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vorzunehmen. Angesichts diverser neuer Anträge aus der Kommission und auch der inzwischen erfolgten familienpolitischen Entwicklungen (Stichworte sind beispielsweise die Parlamentarischen Initiativen zur Anstossfinanzierung und zum so genannten Tessiner Modell) hat die Kommission ohne Gegenstimme Rückkommen beschlossen und die Vorlage seiner Subkommission "Familienpolitik" zur Überarbeitung zugewiesen.
Die Sitzung fand am 26./27./28. Juni 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) und grösstenteils in Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Dreifuss statt. Angehört wurden Peter Saladin, Direktor, Inselspital, Präsident H+, Bern, Uma Grob, Geschäftsführerin, Schweizerischer Spitalverband H+, Bern, A. Bachmann, Direktor, Kantonsspital Chur, Chur (Konferenz der kantonalen Krankenhausverbände K3), Raphael Bürgi, Vaka Aarau, Aarau (Konferenz der kantonalen Krankenhausverbände K3), Regierungsrätin Verena Diener, Zürich, Regierungsrat Charles Louis Rochat, Lausanne, Marc-André Giger, Direktor, santésuisse, Solothurn, Rudolf Gilli, Direktor Krankenkasse Concordia, Vizepräsident santésuisse, Luzern.
Bern, 01.07.2002 Parlamentsdienste